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Prostituiertenschutzgesetz – neue Zuständigkeit in Thüringen

Die Ausführung des ProstSchG geht auf Kreise und kreisfreie Städte über
19.10.2021:  Bereits in 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Im Kern sieht es Meldepflichten für in der Prostitution tätige Personen sowie Erlaubnispflichten für Prostitutionsbetriebe, Fahrzeuge, Veranstaltungen und Vermittlung. Die Zuständigkeit wurde bundesland-individuell bei Städten, Kreisen oder Landesbehörden verortet.      Während Thüringen (Landesverwaltungsamt), Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt für Gesundheit und Soziales) und die Stadtstaaten (Gesundheitsbehörden) zunächst zentrale Landesbehörden mit der neuen Aufgabe betraut haben, so haben zahlreiche LÃ... | Weiterlesen