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Prinzipiell gilt für Vollmachten Formfreiheit - es geht also auch mündlich. Juristen empfehlen allerdings die Schriftform, um Zweifel und Schwierigkeiten im Rechtsverkehr zu vermeiden. Sollen Grundstücksgeschäfte frei getätigt werden, so ist eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht notwendig. So die ... | mehr
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