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In Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), heißt es: "Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und ... | mehr
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