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Seit dem 01.01.2013 ist die Vermittlung von Kapitalanlagen wie Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen (wie Genossenschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genussrechte usw.) erlaubnispflichtig. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz ... | mehr
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