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Nicht jeder Fahrzeugschaden braucht dasselbe Gutachten. Wer selbst schuld war, wendet sich an die eigene Versicherung. Wer geschädigt wurde, hat das Recht auf einen frei gewählten Sachverständigen. Und wer den reinen Marktwert seines Fahrzeugs kennen möchte, braucht ein drittes Dokument: ... | mehr
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 02.07.2013 (Az.: 13 K 985/12) entschied das Finanzgericht (FG) Hessen, dass die Kosten für das oben genannte Wertgutachten nicht als außergewöhnliche ... | mehr
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