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Bremen, 21.05.2014 - Nach dem 2012 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz haben bestimmte Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Am 1. Juni 2014 enden die Übergangsregelungen zu dieser Festlegung. Zeitgleich tritt die Verordnung über das Anzeige- ... | mehr
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