1 von 1 Ergebnissen
Prinzipiell gilt für Vollmachten Formfreiheit - es geht also auch mündlich. Juristen empfehlen allerdings die Schriftform, um Zweifel und Schwierigkeiten im Rechtsverkehr zu vermeiden. Sollen ... | mehr
1 von 1 Ergebnissen
Die Seite wird geladen.