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Dortmund - Beim Immobilienkauf schreibt der Gesetzgeber in § 311b Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend vor. Ohne die notarielle Form ist ... | mehr
Die notarielle Beurkundung mit Hilfe eines Notars ist nicht zwingend. Bei einer Vergütung ist es ratsam diese schriftlich zu vereinbaren. So wird die Vollmacht ... | mehr
Die notarielle Beurkundung mit Hilfe eines Notars ist nicht zwingend. Bei einer Vergütung ist es ratsam diese schriftlich zu vereinbaren. So wird die Vollmacht ... | mehr
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) hat ... | mehr
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