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Crash, Bumm, Bäng: Das Bundesarbeitsgericht, die generelle Zeiterfassung und die...

Von SIEDA GmbH

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat im Rahmen einer Urteilsbegründung am 13. September 2022 festgestellt, dass in Deutschland seit drei Jahren eine Verpflichtung zur generellen Arbeitszeiterfassung bestehe (Urteil 1 ABR 22/21). In den aktuellen Beiträgen renommierter Fachblätter zum Urteil des BAG  ...   | mehr


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