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Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten zur unentgeltlichen Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung der Altgeräte. Für Handelsunternehmen gilt diese Verpflichtung, soweit sie Elektro- und Elektronikgeräte unter eigenem Markennamen herstellen, die Geräte anderer Hersteller unter der Eigenmarke in ... | mehr
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