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Einziehungsermächtigung und Inkassozession - Forderungseinzug

Von GRP Rainer LLP

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erhält der Zessionar "nur" die Ermächtigung, die Forderung einzuziehen, so handelt es sich dabei um eine Geltendmachung der Forderung im fremden Namen. Die Inkassozession stellt  ...   | mehr


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