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Düsseldorf, 16. August 2026. Wer im Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen organisiert, stößt schnell auf die Bezeichnung „Gefahrstoffbeauftragter“. Eine gesetzliche Pflicht, eine Person unter genau diesem Titel zu bestellen, besteht jedoch nicht. Das stellt auch die KomNet-Wissensdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen in ... | mehr
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