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Jener Paragraph besagt, dass in sämtlichen Immobilienanzeigen folgende Angaben aus dem Energieausweis Pflicht sind: Ausweistyp (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis), Baujahr der Immobilie, Energiekennwert, Heizungsart, wesentlicher Energieträger ... | mehr
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