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Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Anspruch auf alle zweckmäßigen, notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Dies hört sich erst einmal beruhigend an, kann aber bei einer schweren Erkrankung auch ein Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus bedeuten. ... | mehr
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