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Im Alltag denkt man kaum darüber nach, doch sehr schnell kann es möglich sein, dass man sich einer Situation wiederfindet, in welcher ein Familienmitglied oder gar man selbst pflegebedürftig wird. Manchmal ist es absehbar, wie etwa bei den eigenen Eltern, ... | mehr
Ist die Pflegeperson krank, nimmt sich Urlaub oder ist anderweitig verhindert, kann der Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflege, Pflegevertretung bzw. Urlaubsvertretung erhalten. Diese Leistung der sogenannten "Verhinderungspflege" behält auch mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Pflegestärkungsgesetzes", ... | mehr
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