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XGewerbeordnung: Behörden für Geldwäscheprävention werden als neue Empfänger aufgenommen

Von EDV Ermtraud GmbH

Die mit der Geldwäscheüberwachung betrauten Behörden haben bereits heute ein berechtigtes Interesse an den Gewerbemeldungen der Kommunen. Mit Inkrafttreten von XGewerbeordnung 1.7 wird die automatisierte Datenübermittlung an sie zum 1.5.2027 aufgenommen. Hintergrund ist das „Gesetz zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer  ...   | mehr


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