Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Von kenic GmbH
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen. Durch die Teilnahme an unserem behördlich ... | Weiterlesen