Visa & Work Permits
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Die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist oftmals mit erheblichen Risiken verbunden, zu deren Absicherung fundierte Fachkenntnisse und eine sichere Beurteilung steuerlicher Vorgänge erforderlich ist. Zudem sind Organisationen der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, rechtzeitig eine vollständige und fehlerfreie Steuererklärung für ihre Betriebe gewerblicher Art abzugeben. Die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Abgabe der Steuererklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Herr Jochen Bürstinghaus ist als erfahrener Fachreferent seit vielen Jahren Experte für die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im ersten Teil dieses eintägigen Praxisseminars erläutert er im Rahmen eines „Fresh ups“ für Praktiker aus den Steuer- und Finanzabteilungen zentrale Fragen zur Umsatzbesteuerung. Am Nachmittag werden die drei Schwerpunktbereiche Dauerverlustbetriebe nach § 8 Abs. 7 KStG, steuerlicher Querverbund sowie die Vorbereitung auf Betriebsprüfungen behandelt. Am zweiten Tag geben Christian Trost und Andreas Beyß von der BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Empfehlungen für die Anwendung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS). Neben den steuerlichen Risikofeldern der öffentlichen Hand mit sinnvollen Maßnahmen und Kontrollen werden ein Fahrplan zur Einführung des TCMS und zahlreiche Beispielfälle aus der Praxis besprochen. Außerdem wird die organisatorische Zuordnung eines TCMS innerhalb der Steuerabteilung sowie die die steuerliche Gewinnermittlung und das steuerliche Einlagekonto erläutert.
Inhaltsübersicht:
• Das Verhältnis Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
• Freshup zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung durch § 2b UStG
• Abgrenzung der hoheitlichen von der gewerblichen Tätigkeit
• Die Bedeutung des Betriebs gewerblicher Art (BgA)
• Risiken und Herausforderungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts
• Interpretation der „gleichartigen Tätigkeiten“ für die 17.500 € Grenze
• Umsatzsteuerbefreiungen und -entlastungen für die öffentliche Hand
• Aktueller Stand zur Steuerbefreiungen i. R. des § 2b UStG
• Kooperationsformen für Akteure der öffentlichen Hand und deren steuerliche Auswirkungen
• Was bleibt an „Beistandsleistungen“ steuerbefreit?
• Vorsteuerdeklaration im Zusammenhang mit § 2b UStG
• Exkurs I: Dauerverlustbetriebe nach § 8 Abs. 7 KStG
• Überblick über die grundsätzlichen Auffassungen in Finanzverwaltung und Rechtsprechung
• Verpachtungs-BgA und Verpachtungsfälle
• Kapitalertragsteuer auf Gewinne und vGA von BgA
• Exkurs II: Steuerlicher Querverbund
• Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
• Kleiner Querverbund
• Exkurs III: Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
• Haushaltsanalyse
• Prüffelder
• Handlungsempfehlungen
• Besprechung ausgewählter Einzelsachverhalte
• Notwendigkeit der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)
• Straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Risiken
• Steuerliche Risikofelder der öffentlichen Hand mit
• Praxisbeispielen und sinnvollen Maßnahmen und Kontrollen
• Körperschaftsteuer – Wie erkenne ich Betriebe gewerblicher Art?
• Kapitalertragsteuer - § 20 Abs.1 Nr. 10 b EStG – typische Beispiele aus Verwaltungen
• Schritte und Instrumente zur Einführung eines TCMS
• Die steuerliche Gewinnermittlung
• Das steuerliche Einlagekonto
• Aufgaben eines Tax Compliance-Beauftragten
• § 2b UStG als Anlass für die Einführung eines TCMS
Referenten:
Jochen Bürstinghaus (Dipl.-Finw. FH)
Hauptsachgebietsleiter für die Prüfung der Betriebe der öffentlichen Hand
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
Christian Trost (Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater)
Geschäftsführer
BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andreas Beyß
Senior Tax Consultant
BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Constanze Korb constanze.korb@fortb... 03089562713 |
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Herr Till Spurny till.spurny@fortbild... |
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Event ist ein Online-Seminar
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