Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Von kenic GmbH
Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV als Präsenzschulung. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutzbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen. Durch die Teilnahme an unserem ... | Weiterlesen