Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz
Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen dürfen nur durch geschultes Personal – sogenannte "befähigte Personen im Explosionsschutz" – durchgeführt werden. Zur Durchführung dieser Tätigkeit müssen diese Personen nach BetrSichV eine einschlägige technische Berufsausbildung vorweisen und mindestens über ein Jahr Erfahrung mit der zu prüfenden Anlage oder dem zu prüfenden ... | Weiterlesen