Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
Digitalisierung
Datum
25.03.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme bringt die Große Koalition weitere Inhalte des Koalitionsvertrages gesetzgeberisch auf den Weg. Noch im Juni 2019 soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, sodass mit einem baldigen Inkrafttreten gerechnet werden kann.
Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, die von strafrechtlichen Regelungen über eine umfassende Reform des BSI-Gesetzes bis hin zu einer sprunghaften Erhöhung der Bußgelder auf das Niveau der Regelungen der DSGVO reichen. Die Befugnisse des BSI werden zum Schutz der Bundesverwaltung und auch mit Blick auf den Verbraucherschutz erweitert. Die Einrichtung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens, erweiterte Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Pflichten zur Erstellung von Krisenreaktionsplänen sind Teile des geplanten neuen Gesetzes.
Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes erheblich erweitert. So sollen börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften, Infrastrukturen aus den Bereichen Chemie und Automobilhersteller sowie Unternehmen aus den Sektoren Rüstung sowie Medienkultur unterliegen den neuen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 unterliegen. Darüber hinaus wird die Liste der KRITIS-Sektoren auf die Abfallentsorgung ausgedehnt.
Doch das Gesetz fokussiert sich nicht nur auf die Kritischen Infrastrukturen allein , es formuliert auch einen Maßnahmenkatalog, der von Dienstleistern im KRITIS-Bereich einzuhalten ist.
Zielsetzung
Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen des IT-Sicherheitsgesetz vor und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis. So erhalten Unternehmen und Behörden die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu initiieren. In Anbetracht der Bußgelder bis max. 20.000.000 € oder 4 % des gesamten weltweiten Umsatzes ist auch das Risikomanagement neu zu justieren.
Zielgruppe
IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in IT- und Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte, Behördenleitungen, Geschäftsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungshöfe sowie Abteilungen der Bundesverwaltung, die mit IT Sicherheit befasst sind.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme bringt die Große Koalition weitere Inhalte des Koalitionsvertrages gesetzgeberisch auf den Weg. Noch im Juni 2019 soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, sodass mit einem baldigen Inkrafttreten gerechnet werden kann.
Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, die von strafrechtlichen Regelungen über eine umfassende Reform des BSI-Gesetzes bis hin zu einer sprunghaften Erhöhung der Bußgelder auf das Niveau der Regelungen der DSGVO reichen. Die Befugnisse des BSI werden zum Schutz der Bundesverwaltung und auch mit Blick auf den Verbraucherschutz erweitert. Die Einrichtung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens, erweiterte Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Pflichten zur Erstellung von Krisenreaktionsplänen sind Teile des geplanten neuen Gesetzes.
Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes erheblich erweitert. So sollen börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften, Infrastrukturen aus den Bereichen Chemie und Automobilhersteller sowie Unternehmen aus den Sektoren Rüstung sowie Medienkultur unterliegen den neuen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 unterliegen. Darüber hinaus wird die Liste der KRITIS-Sektoren auf die Abfallentsorgung ausgedehnt.
Doch das Gesetz fokussiert sich nicht nur auf die Kritischen Infrastrukturen allein , es formuliert auch einen Maßnahmenkatalog, der von Dienstleistern im KRITIS-Bereich einzuhalten ist.
Zielsetzung
Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen des IT-Sicherheitsgesetz vor und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis. So erhalten Unternehmen und Behörden die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu initiieren. In Anbetracht der Bußgelder bis max. 20.000.000 € oder 4 % des gesamten weltweiten Umsatzes ist auch das Risikomanagement neu zu justieren.
Zielgruppe
IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in IT- und Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte, Behördenleitungen, Geschäftsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungshöfe sowie Abteilungen der Bundesverwaltung, die mit IT Sicherheit befasst sind.
Eingestellt am: 22.12.2023 von: www.cyber-akademie.de.
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