Best Practice EU-Datenschutzgrundverordnung
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
DSGVO
Datum
14.01.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO die zentrale europäische Norm zur Verarbeitung personenbezogener Daten. In der Praxis zeigt sich häufig, dass obwohl die theoretischen Anforderungen bekannt sind, es den Behörden und Unternehmen aufgrund mangelnder praxisnaher Erfahrungen große Schwierigkeiten bereitet, die DSGVO gesetzesstreu umzusetzen. Hieran knüpft das Seminar an und zeigt anhand von Mustern, Vorlagen und konkreten Beispielen aus der Praxis, dass eine effiziente Umsetzung der DSGVO keine unüberwindbare Hürde darstellt.
Vor dem Ende der zweijährigen Übergangszeit und dem Entfalten der Wirkung der DSGVO am 25.05.2018 machten vor allem die neuen umfangreichen Pflichten für die Verantwortlichen und soweit betroffen, auch die zu erwartenden hohen Bußgelder Schlagzeilen. Für Behörden und Unternehmen sind die neuen Anforderungen an die Datenschutzorganisation und die Umsetzung der DSGVO wie z.B. Dokumentations- und Informationspflichten häufig nur mit großem Aufwand umsetzbar. Auch wenn die erheblichen Bußgeldandrohungen von bis zu 20.000.000,00 EUR nicht gegen Behörden verhängt werden sollen, unterliegen diese der Kontrolle und Maßregelung durch die Aufsichtsbehörden und sind angehalten, die DSGVO vollständig zum 25.05.2018 umgesetzt zu haben.
Mehr als bisher begleitet der Datenschutz nunmehr wirtschaftliches und behördliches Handeln und wird dauerhaft Bestandteil des täglichen Arbeitslebens sein.
Zielsetzung
In diesem Einsteiger- und Praxisseminar werden die gesetzlichen Neuerungen erläutert und die Herangehensweise zur Erfüllung der Pflichten der DSGVO dargestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen praktische Beispiele und Arbeitshilfen, anhand derer die Implementierung und Umsetzung der DSGVO veranschaulicht werden soll.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzansprechpartner und -koordinatoren, Compliance-Beauftragte, Justiziare, Behörden- und Unternehmensleitung, Qualitätsmanager, Personal- und Betriebsräte, Revisoren, IT-Sicherheitsbeauftragte.
Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO die zentrale europäische Norm zur Verarbeitung personenbezogener Daten. In der Praxis zeigt sich häufig, dass obwohl die theoretischen Anforderungen bekannt sind, es den Behörden und Unternehmen aufgrund mangelnder praxisnaher Erfahrungen große Schwierigkeiten bereitet, die DSGVO gesetzesstreu umzusetzen. Hieran knüpft das Seminar an und zeigt anhand von Mustern, Vorlagen und konkreten Beispielen aus der Praxis, dass eine effiziente Umsetzung der DSGVO keine unüberwindbare Hürde darstellt.
Vor dem Ende der zweijährigen Übergangszeit und dem Entfalten der Wirkung der DSGVO am 25.05.2018 machten vor allem die neuen umfangreichen Pflichten für die Verantwortlichen und soweit betroffen, auch die zu erwartenden hohen Bußgelder Schlagzeilen. Für Behörden und Unternehmen sind die neuen Anforderungen an die Datenschutzorganisation und die Umsetzung der DSGVO wie z.B. Dokumentations- und Informationspflichten häufig nur mit großem Aufwand umsetzbar. Auch wenn die erheblichen Bußgeldandrohungen von bis zu 20.000.000,00 EUR nicht gegen Behörden verhängt werden sollen, unterliegen diese der Kontrolle und Maßregelung durch die Aufsichtsbehörden und sind angehalten, die DSGVO vollständig zum 25.05.2018 umgesetzt zu haben.
Mehr als bisher begleitet der Datenschutz nunmehr wirtschaftliches und behördliches Handeln und wird dauerhaft Bestandteil des täglichen Arbeitslebens sein.
Zielsetzung
In diesem Einsteiger- und Praxisseminar werden die gesetzlichen Neuerungen erläutert und die Herangehensweise zur Erfüllung der Pflichten der DSGVO dargestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen praktische Beispiele und Arbeitshilfen, anhand derer die Implementierung und Umsetzung der DSGVO veranschaulicht werden soll.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzansprechpartner und -koordinatoren, Compliance-Beauftragte, Justiziare, Behörden- und Unternehmensleitung, Qualitätsmanager, Personal- und Betriebsräte, Revisoren, IT-Sicherheitsbeauftragte.
Eingestellt am: 23.12.2023 von: www.cyber-akademie.de.
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