E-Rechnungen in der Praxis - Praxisnahe Strategien zur sicheren Einführung
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
IT Sicherheit
Datum
31.03.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
Seit Ende November 2018 müssen erste Bundesbehörden elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Bis November 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber, die keine oberste Bundesbehörde oder Verfassungsorgane des Bundes sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Spätestens ab November 2020 müssen auch die Rechnungssteller elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber versenden.
Für die Verwaltung ergibt sich hieraus die Chance, mit Hilfe einer einheitlichen und medienbruchfreien Rechnungsbearbeitung Abläufe zu beschleunigen und Kosten zu senken. Damit gehen aber auch regulatorische Anforderungen einher, die für eine gesetzeskonforme Einführung der elektronischen Rechnung zu beachten sind. Wir beleuchten die aktuellen Rahmenbedingungen und zeigen mögliche Lösungsansätze auf. Damit werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, die Potentiale der elektronischen Rechnungsbearbeitung für ihre Organisation zu erkennen und zielgerichtet zu nutzen.
Zielsetzung
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick der regulatorischen Anforderungen bei der Einführung der elektronischen Rechnung bieten und aufzeigen, wie eine rechtskonforme Transformation von der herkömmlichen Rechnungsbearbeitung hin zur elektronischen Rechnung praxisnah gelingen kann. Des Weiteren zeigen wir auf, wie bereits existierende Bestandteile der Organisationsstruktur – beispielsweise ein Informationssicherheitsmanagementsystem – dazu beitragen können, die Einführung zu vereinfachen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung ist für Entscheider der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen konzipiert, die einerseits einen Überblick der regulatorischen Anforderungen und deren Zusammenhänge benötigen und andererseits praxisbewährte Ansätze zur Umsetzung dieser Anforderungen kennenlernen möchten.
Seit Ende November 2018 müssen erste Bundesbehörden elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten können. Bis November 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber, die keine oberste Bundesbehörde oder Verfassungsorgane des Bundes sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Spätestens ab November 2020 müssen auch die Rechnungssteller elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber versenden.
Für die Verwaltung ergibt sich hieraus die Chance, mit Hilfe einer einheitlichen und medienbruchfreien Rechnungsbearbeitung Abläufe zu beschleunigen und Kosten zu senken. Damit gehen aber auch regulatorische Anforderungen einher, die für eine gesetzeskonforme Einführung der elektronischen Rechnung zu beachten sind. Wir beleuchten die aktuellen Rahmenbedingungen und zeigen mögliche Lösungsansätze auf. Damit werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, die Potentiale der elektronischen Rechnungsbearbeitung für ihre Organisation zu erkennen und zielgerichtet zu nutzen.
Zielsetzung
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick der regulatorischen Anforderungen bei der Einführung der elektronischen Rechnung bieten und aufzeigen, wie eine rechtskonforme Transformation von der herkömmlichen Rechnungsbearbeitung hin zur elektronischen Rechnung praxisnah gelingen kann. Des Weiteren zeigen wir auf, wie bereits existierende Bestandteile der Organisationsstruktur – beispielsweise ein Informationssicherheitsmanagementsystem – dazu beitragen können, die Einführung zu vereinfachen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung ist für Entscheider der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen konzipiert, die einerseits einen Überblick der regulatorischen Anforderungen und deren Zusammenhänge benötigen und andererseits praxisbewährte Ansätze zur Umsetzung dieser Anforderungen kennenlernen möchten.
Eingestellt am: 15.01.2024 von: Julia Kravcov .
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