Kategorie
Elektrotechnik
Datum
23.10.2019
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Im Seminar betrachten Sie gemeinsam mit dem Referenten die Gefahren des elektrischen Stroms, sowie die damit verbundenen Elektrounfälle. Sie bekommen geeignete Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag aufgezeigt. Da Sie in Ihrer Rolle als Elektrofachkraft auch Wissen über gesetzliche und normative Vorgaben benötigen, erhalten Sie Ihr Rechts-Update! Profitieren Sie zusätzlich von praktischen Hinweisen zur Qualifizierung und zum Einsatz von im Elektrobereich tätigen Personen.
Sie besprechen ausführlich die aktuellen Vorschriften und Erkenntnisse für die Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Unternehmen sowie die aktuellen Fassungen der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Gemeinsam leiten Sie dann Ansätze für die sichere Durchführung ab!
- Sie erhalten Ihr Wissens-Update zu den wichtigsten Rechtsvorschriften und DIN-VDE-Bestimmungen.
- Die Schulung frischt Ihr elektrotechnisches Fachwissen auf!
- Sie erhalten neue Erkenntnisse durch Normen und Vorschriften.
- Sie erkennen Gefahren sofort und tragen dazu bei, Elektrounfälle zu minimieren.
- Sie haben die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 erfüllt und den Erhalt Ihrer Fachkunde nachweislich dokumentiert.
Sie besprechen ausführlich die aktuellen Vorschriften und Erkenntnisse für die Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Unternehmen sowie die aktuellen Fassungen der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Gemeinsam leiten Sie dann Ansätze für die sichere Durchführung ab!
- Sie erhalten Ihr Wissens-Update zu den wichtigsten Rechtsvorschriften und DIN-VDE-Bestimmungen.
- Die Schulung frischt Ihr elektrotechnisches Fachwissen auf!
- Sie erhalten neue Erkenntnisse durch Normen und Vorschriften.
- Sie erkennen Gefahren sofort und tragen dazu bei, Elektrounfälle zu minimieren.
- Sie haben die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 erfüllt und den Erhalt Ihrer Fachkunde nachweislich dokumentiert.
Eingestellt am: 23.12.2023 von: Christina Schmitt.
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