Kategorie
Elektrotechnik
Zeitraum
26.11.2020 - 27.11.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Sobald Arbeiten oder Schalthandlungen an oder in der Nähe von Hoch- und Mittelspannungsanlagen durchgeführt werden, sind die Monteure/ Elektrofachkräfte großen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen die entsprechenden Mitarbeiter zu Elektrofachkräften qualifizieren.
Hierbei sind zahlreiche Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – somit ist eine Qualifikation zur Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte zwingend erforderlich.
Dieser Zertifikats-Lehrgang gibt Ihnen das notwendige Fachwissen zur Befähigung und Qualifikation, als schaltberechtigte Person Schalthandlungen und Arbeiten an elektrischen Anlagen, deren Spannungshöhe nach der Norm DIN VDE 0100 1.000 V überschreitet, an die Hand. Neben den aktuellen VDE-Bestimmungen erörtert der Referent ausführlich und praxisnah die sogenannte „Schaltberechtigung“ an Anlagen von 1 kV bis 36 kV (Mittelspannung) und weist auf deren besondere Gefahren hin.
Dieser Lehrgang ist eine Pflicht-Qualifizierung für alle Elektrofachkräfte, die in Spannungsanlagen (1 kV bis 36 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
Die schaltberechtigten Personen sind danach verpflichtet mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilzunehmen. Dies fordert die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), als Konkretisierung der Verpflichtungen nach dem ArbSchG, sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Hierbei sind zahlreiche Vorschriften und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – somit ist eine Qualifikation zur Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte zwingend erforderlich.
Dieser Zertifikats-Lehrgang gibt Ihnen das notwendige Fachwissen zur Befähigung und Qualifikation, als schaltberechtigte Person Schalthandlungen und Arbeiten an elektrischen Anlagen, deren Spannungshöhe nach der Norm DIN VDE 0100 1.000 V überschreitet, an die Hand. Neben den aktuellen VDE-Bestimmungen erörtert der Referent ausführlich und praxisnah die sogenannte „Schaltberechtigung“ an Anlagen von 1 kV bis 36 kV (Mittelspannung) und weist auf deren besondere Gefahren hin.
Dieser Lehrgang ist eine Pflicht-Qualifizierung für alle Elektrofachkräfte, die in Spannungsanlagen (1 kV bis 36 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen.
Die schaltberechtigten Personen sind danach verpflichtet mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilzunehmen. Dies fordert die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), als Konkretisierung der Verpflichtungen nach dem ArbSchG, sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Eingestellt am: 10.04.2024 von: Christina Schmitt.
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