Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Von kenic GmbH
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Kategorie
Entsorgung
Zeitraum
02.04.2024 - 03.04.2024
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen. Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen.
Eingestellt am: 01.04.2024 von: Luise Pastrik.
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