Vergaberecht für EU-geförderte Projekte
Von Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
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Kategorie
Finanzdienstleister & Versicherungsvermittler
Zeitraum
26.08.2013 - 27.08.2013
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Die Anwendung von vergaberechtlichen Vorschriften ist immer noch problematisch. Laut Prüfungen der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung öffentlicher Fördermittel aus Strukturfonds liegen die häufigsten Unregelmäßigkeiten in der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Es sind die für die Verwaltung, Bescheinigung und Abrechnung von EU-Fördermitteln zuständigen Behörden, die eine große Verantwortung dafür tragen, dass die nationalen und europäischen vergaberechtlichen Vorschriften bei EU-Projekten rechtmäßig umgesetzt werden. In diesem Praxisseminar erfahren die Teilnehmer unter anderem:
Wie kann man das Vergabeverfahren für EU-geförderte Projekte am besten vorbereiten
Wie gestaltet sich die Verantwortlichkeit bei Fehlern im Vergaberechtsverfahren bei EU-geförderten Projekten
Was ist die richtige Verfahrensart
Wie sollen die Angebote bewertet werden
Wann muss die Ausschreibung aufgehoben werden
Welche besonderen Pflichten ergeben sich für Verwaltungs-, Prüfbehörden und Zuwendungsempfänger
Der Referent, Christian Debach, Ministerialrat und Leiter der EU-Finanzkontrolle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, vermittelt vertiefte Kenntnisse im nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberecht. Er diskutiert mit den Teilnehmern besonders interessante Aspekte des Vergabegeschehens und der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht. Praktische Hinweise zur Vermeidung von Fehlern in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen machen einen wesentlichen Teil des Programms aus. Als Lehrmethoden dienen Präsentationen, Diskussionen, Frage & Antwort-Runden sowie praktische Beispiele.
Weitere Details, sowie das Anmeldeformular finden sie im Programm der Veranstaltung: http://www.euroakad.eu/fileadmin/user_upload/dateien/seminare/Vergaberecht_fuer_EU_gefoerderte_Projekte_PR.pdf
Es sind die für die Verwaltung, Bescheinigung und Abrechnung von EU-Fördermitteln zuständigen Behörden, die eine große Verantwortung dafür tragen, dass die nationalen und europäischen vergaberechtlichen Vorschriften bei EU-Projekten rechtmäßig umgesetzt werden. In diesem Praxisseminar erfahren die Teilnehmer unter anderem:
Wie kann man das Vergabeverfahren für EU-geförderte Projekte am besten vorbereiten
Wie gestaltet sich die Verantwortlichkeit bei Fehlern im Vergaberechtsverfahren bei EU-geförderten Projekten
Was ist die richtige Verfahrensart
Wie sollen die Angebote bewertet werden
Wann muss die Ausschreibung aufgehoben werden
Welche besonderen Pflichten ergeben sich für Verwaltungs-, Prüfbehörden und Zuwendungsempfänger
Der Referent, Christian Debach, Ministerialrat und Leiter der EU-Finanzkontrolle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, vermittelt vertiefte Kenntnisse im nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberecht. Er diskutiert mit den Teilnehmern besonders interessante Aspekte des Vergabegeschehens und der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht. Praktische Hinweise zur Vermeidung von Fehlern in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen machen einen wesentlichen Teil des Programms aus. Als Lehrmethoden dienen Präsentationen, Diskussionen, Frage & Antwort-Runden sowie praktische Beispiele.
Weitere Details, sowie das Anmeldeformular finden sie im Programm der Veranstaltung: http://www.euroakad.eu/fileadmin/user_upload/dateien/seminare/Vergaberecht_fuer_EU_gefoerderte_Projekte_PR.pdf
Eingestellt am: 31.03.2024 von: Asya Ognyanova.
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