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Strategien in Vergabeverfahren – Vergaberecht in der Praxis II: Rahmenvereinbarungen, Markterkundung, Change Requests, Schrems II Urteil & digitale Souveränität

Von Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Kategorie
Vergaberecht
Datum
25.03.2021
Adresse
Ebersstraße 32
DE - 10557 Berlin
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Die Veranstaltung findet online statt.
Der zweite Tag dieses Intensiv-Praxisseminars beginnt mit einem Blick auf den strategischen Wert von Rahmenvereinbarungen. Richtig ausgeschrieben und angewendet, stellen Rahmenvereinbarungen einen flexiblen und effizienten Beschaffungsweg für öffentliche Auftraggeber dar.

Lernen Sie die Flexibilität von Rahmenvereinbarungen strategisch zu nutzen, ohne den Boden des geltenden Rechts zu verlassen. Sie erfahren insbesondere, wie Sie zielführende und gleichwohl rechtlich sichere Einschätzungen treffen und wie Sie bei der Entwicklung und Erstellung von Rahmenvereinbarungen in der Praxis konkret vorgehen.

Ein weiteres bedeutsames strategisches Instrument für öffentliche Auftraggeber ist die Markterkundung. Gesetzlich anerkannt (vgl. § 28 VgV), bietet die Markterkundung öffentlichen Auftraggebern zahlreiche Möglichkeiten, einen Überblick über mögliche Lösungen und die Leistungsfähigkeit des Marktes zu erhalten. Die damit verbundenen positiven Effekte – insbesondere bedarfsgerechtere Beschaffungen – und deren besondere strategische Bedeutung werden aus der Sicht eines professionellen Lieferantenmanagements dargestellt und besprochen.

Einen weiteren strategischen Schwerpunkt stellen Vertragsänderungen bzw. der Umgang mit Änderungssituationen (Change Requests) dar, die den Projekt- oder Beschaffungserfolg gefährden können. Es werden Praxis-Empfehlungen für den Umgang mit Change Requests gegeben und Wege aufgezeigt, diese von vornherein zu verhindern.

Des Weiteren erfahren Sie in diesem Intensiv-Praxisseminar die Auswirkungen des Schrems II Urteils auf Vergabeverfahren und Vertragsgestaltungen an der Schnittstelle zwischen Vergaberecht und Datenschutzrecht. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Transfer personenbezogener Daten (insb. zwischen der EU und den USA), die bereits in Vergabeverfahren zu berücksichtigen sind. Erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen auf Vergabeverfahren und bestehende Verträge zu rechnen ist.

Die vergaberechtliche Praxis leidet zunehmend unter der großen Marktmacht von Monopolisten und Marktführern. Teilweise reicht diese so weit, dass Bieter in Vergabeverfahren auf die Akzeptanz eigener AGB bestehen. Zum Abschluss des Tages wird dargestellt, wie öffentliche Auftraggeber die damit verbundenen vergaberechtlichen Probleme bewältigen und ihre eigene digitale Souveränität wahren können.

Die vergaberechtliche Praxis leidet zunehmend unter der großen Marktmacht von Monopolisten und Marktführern. Teilweise reicht diese so weit, dass Bieter in Vergabeverfahren auf die Akzeptanz eigener AGB bestehen. Zum Abschluss des Tages wird dargestellt, wie öffentliche Auftraggeber die damit verbundenen vergaberechtlichen Probleme bewältigen und ihre eigene digitale Souveränität wahren können.

Inhaltsübersicht:

Rahmenvereinbarungen als strategisches Beschaffungsinstrument
Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang der VgV, GWB, UVgO, VOB, EVB-IT
Zulässigkeit „übergreifender“ Rahmenvereinbarungen für mehrere Bezugsberechtigte
Die strategische Bedeutung der Markterkundung für erfolgreiche Beschaffungen
Möglichkeiten, Formen und Grenzen der Markterkundung
Einbindung eines Lieferantenmanagements in die Markterkundung
Tipps zur Unterstützung der Fachabteilung
Vertragsänderungen – Öffentliche Auftraggeber im Spannungsfeld zwischen Projekterfolg, Vergabe- und Vertragsrecht
Vertragsmanagement – Änderungen und Ergänzungen
Anforderungsänderungen (Change Request) nach Vertragsbeginn
Reklamation, Verzug, Mängel, Nacherfüllung, Schadensersatz
Auswirkungen des Schrems II Urteils auf Vergabeverfahren und die Vertragsgestaltung durch öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber im Spannungsfeld zwischen Vergaberecht und Datenschutzrecht
Konsequenzen für das Vergabeverfahren – Handlungsempfehlungen für öffentliche Auftraggeber
Vermeidung von Abhängigkeiten zu Monopolisten / Marktführern
Konkrete Praxisempfehlungen zur wirksamen Abwehr unerwünschter Auftragnehmer-AGB
Wahrung digitaler Souveränität durch verstärkte Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber

Referent*Innen:

● Dr. Moritz Philipp Koch
Juristischer Referent der Vergabestelle und Projektleiter Sourcing
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Mitglied der Arbeitsgruppe EVB-IT des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

● Dr. Stefanie Schulz-Große
Associate
Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB

● Gabriela Siegmund
Leiterin des Lieferantenmanagements
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)


Eingestellt am: 10.03.2024 von: Till Spurny.

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