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Kategorie
Wissenschaft, Forschung, Bildung
Datum
09.03.2015
Adresse

DE - 20359 Hamburg
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Die Veranstaltung findet online statt.
Es ist eine rechtliche Verpflichtung und ein anerkanntes Interesse von Unternehmen, ihre Informationen und Werte vor Missbrauch und dem unberechtigten Zugriff und der Zueignung Dritter zu schützen.

Sowohl repressiv zur Abschreckung als auch detektiv zum Zwecke der Ermittlung gegen bereits erfolgte rechtswidrige Eingriffe kann eine Videoüberwachung eingesetzt werden. An die Durchführung von Videoüberwachungen sind eine Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere von den Daten-schutzaufsichtsbehörden kritisch geprüft werden.

Von der Klarstellung der Definition (wann handelt es sich überhaupt um eine Videoüberwachung) über die erforderlichen Maßnahmen vor der Einführung eines solchen Verfahrens bis hin zu der praktischen Durchführung, der rechtlich zulässigen Technik, sowie dem zu berücksichti-genden Mitbestimmungs- und Beschäftigtenda-tenschutz werden die Teilnehmer umfassend über alle verfahrensrelevanten Einzelheiten informiert.

Umfangreiche Musterformulierungen, Checklisten und Tools geben den Teilnehmern Arbeitshilfen und zeigen Möglichkeiten auf, ein Verfahren zur Videoüberwachung rechtmäßig einzuführen und zu prüfen.
Eingestellt am: 01.12.2023 von: Susanne Hegeler.

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