Kategorie
Weiterbildung
Zeitraum
10.10.2016 - 12.10.2016
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab 2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, inkl. Veranstaltungstechnik
MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VersammlungsstättenVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung sowie eine LEK (LernErfolgsKontrolle) durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt.
Sie wünschen ein individuelles Seminar an Ihrem Standort? Bitte senden Sie eine E-Mail an: service@avb-akademie.de
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, inkl. Veranstaltungstechnik
MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VersammlungsstättenVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung sowie eine LEK (LernErfolgsKontrolle) durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt.
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Eingestellt am: 14.03.2024 von: Sandra Weidmann.
28.09.2015
09.05.2016
05.04.2016