Online: Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Von kenic GmbH
Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV als Webinar / Onlineschulung Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen. Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang ein bereits absolvierter behördlich anerkannter Grundlehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV ist. Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt als Online-Videokonferenz (Live-Webinar). Auf unserer digitalen Lernplattform stellen wir Ihnen alle erforderlichen Lerninhalte und Materialien zur Verfügung. Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion zu verwenden, alternativ funktioniert dies aber auch über Ihr Ausgabegerät. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.