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Mitarbeiter (m/w/d) im Geschäftsbereich Meldewesen

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation der 12.500 Ärztinnen und Ärzte Mecklenburg-Vorpommerns, die in diesem Bundesland ihren Beruf ausüben oder ihre Hauptwohnung haben.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgende Stelle in Vollzeit zu besetzen:

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung bei der termingerechten Bearbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb des Fachbereichs Meldewesen
  • Ausstellung von Arztausweisen
  • Aktenführung und -archivierung
  • Anforderung fehlender Unterlagen zur Datenerfassung
  • Erteilung schriftlicher und telefonischer Auskünfte
  • Sonstiger Schriftverkehr

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Berufserfahrung wünschenswert
  • Sichere Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik
  • Schnelle Auffassungsgabe sowie strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
  • Fundierte Kenntnisse der gängigen Office-Software (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
  • Freundliches Auftreten, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, hohe Belastbarkeit sowie verantwortungsbewusstes Handeln
  • Fähigkeit zur konzentrierten und fehlerfreien Bearbeitung auch von wiederkehrenden Arbeitsvorgängen

Unser Angebot:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung nach TV-L
  • Förderung der persönlichen Weiterentwicklung
  • großzügige Gleitzeitregelung und Fortbildungsmöglichkeiten
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
  • Regelmäßige Teamevents

Ihre Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail an: bewerbung@aek-mv.de.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Personalreferentin Frau Otto unter der Telefonnummer 0381 4928032 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen, die per Post eingereicht werden, nicht zurückgesandt werden. Reise- oder Fahrtkosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können leider nicht übernommen werden.



  • Gültig bis 20.09.2026
  • 21.03.2026

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