ist in der Direktion Spezialeinheiten, beim Mobilen Einsatzkommando Süd – vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
zu besetzen
Als Fachkraft für polizeiliche Einsatztechnik (w/m/d) betreuen Sie die Einsatztechnik und IT der Dienststelle, schulen Personal und unterstützen die Beschaffungsmaßnahmen im Bereich IT und Einsatzgeräte.
Frankfurt am Main
Vollzeit/Teilzeit
Kennziffer 04-2026 PM
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 12 des TV-H bzw. in der A12 des HBesG.
Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
oder
oder
sowie
Für Fachfragen stehen Ihnen Frau Kim (Tel. 069/755-47700) und Herr Kühnl (Tel. 069/755-47740) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602-4333) wenden.
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Wiesbadener Straße 99, 55252 Mainz-Kastel
06134 / 602 - 0 | bewerbung.hpe@polizei.hessen.de | stellensuche.hessen.de
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss, vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe@polizei.hessen.de.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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