(Vollzeit, A 11 oder vergleichbare tarifliche Anstellung nach TV-L)
Dezernat Personal und Recht | zum nächstmöglichen Zeitpunkt | befristet | Stellenumfang 100 % im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis zu 2 Jahre | Eingruppierung bis Bes.Gr. A 11 bzw. E 9b
Die Universität Stuttgart ist mit 22.000 Studierenden und 6.000 Beschäftigten eine führende technisch orientierte Universität in Deutschland in einer der bedeutendsten Hightech- und Industrieregionen Europas. Die Universität Stuttgart ist ein verlässlicher Arbeitgeber, Partner für Technologietransfer und steht für die interdisziplinäre Integration von Ingenieur-, Natur-, Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf der Grundlage disziplinärer Spitzenforschung.
Als Teil der Zentralen Universitätsverwaltung unterstützt das Dezernat Personal und Recht die Beschäftigten an der Universität Stuttgart bestmöglich in ihrem Arbeitsleben und in allen Fragen rund um das jeweilige Dienst- und Beschäftigtenverhältnis.
Zur Verstärkung unseres Teams für Beamtenangelegenheiten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet eine/n Sachbearbeiter*in für die Personalangelegenheiten von Beamt*innen und Berufungsverfahren.
Nach intensiver Einarbeitung in das interessante und anspruchsvolle Aufgabenfeld übernehmen Sie ein eigenes Sachgebiet und sind zuständig für die Bearbeitung der Personalangelegenheiten unserer Beamt*innen im wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Dienst und begleiten Berufungsverfahren der Professorinnen und Professoren.
Ihre Aufgaben:
Ihr Profil:
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei bis zum 28.05.2026 per E-Mail an die Abteilungsleiterin, Frau Kretschmer, unter der E-Mail-Adresse: bewerbung.dez.personal@verwaltung.uni-stuttgart.de.
Informationen nach Artikel 13 DS-GVO zum Umgang mit Bewerberdaten finden Sie unter https://www.uni-stuttgart.de/datenschutz/bewerbung
Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.
DE - 70174 Stuttgart