Als unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde obliegt es dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Unsere Prüferinnen und Prüfer analysieren komplexe Vorgänge, große Dokumentenmengen und vielschichtige Datenbestände.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Prüfungsgebiet der Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (Prüfungsgebiet I A) eine/-n
Sofern Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, verfügen Sie max. über eine Besoldung nach A 14 LBesO A NRW; die Einstellung kann auch als Tarifbeschäftigte/r erfolgen. Bei Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Gerne stehen Ihnen für weitere Fragen zu Ihrem künftigen Einsatzgebiet und Ihren Aufgaben die Referatsleitungen Herr Kirchhoff (0211 3896-218) und Herr Dr. Bernsee (0211 3896-385) zur Verfügung. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Hainich (0211 3896-306).
Unterstützen Sie den Landesrechnungshof bei seinen verantwortungsvollen Aufgaben und bewerben Sie sich bis zum 17.06.2026 online über Interamt.
Ihre Bewerbung mit den Unterlagen können Sie auch schriftlich auf dem Postweg an die Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, Werdener Straße 5, 40227 Düsseldorf, richten. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie keine Originaldokumente einreichen. Eine Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich. Bei verfahrenstechnischen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an Frau Hainich unter: (0211) 3896-306.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an die ausgeschriebenen Stellen sind Teilzeitmodelle daher grundsätzlich möglich.
Eine verschlüsselte Übermittlung Ihrer Bewerbung per E-Mail ist derzeit beim Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen nicht möglich. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken haben Sie daher die Möglichkeit, sich auch auf dem Postweg zu bewerben.
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Ihre Daten werden zudem nur weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie der unter Datenschutz – Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (nrw.de) abrufbaren Datenschutzerklärung des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Datenschutzbeauftragte des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen per E-Mail unter Beauftragte.Datenschutz@lrh.nrw.de oder über die Adresse: Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Werdener Str. 5, 40227 Düsseldorf, sowie telefonisch unter (0211) 3896-0.
DE - 40227 Düsseldorf
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