Schauenburg
Vollzeit
Bei der Gemeinde Schauenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer
in Vollzeit neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt gem. § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorerst für zwei Jahre befristet. Nach Schaffung der stellenplanmäßigen Voraussetzungen ist eine unbefristete Übernahme vorgesehen.
Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen und fundierte Kenntnisse in den erforderlichen Rechtsgebieten (GemHVO, HGO, usw.).
Die weiteren Bestimmungen sowie die Eingruppierung ergeben sich aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Aufgrund der Tätigkeitsmerkmale ist je nach Qualifizierung eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 des TVöD möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen im Sinne des SGB IX erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Grundsätzlich kann die Besetzung der Stelle gemäß dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) auch in Teilzeit erfolgen.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Bewerberin/der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung, die Sie bitte elektronisch bis zum 07.07.2026 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg
Korbacher Straße 300
34270 Schauenburg
unter personalamt@gemeinde-schauenburg.de richten (bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei senden).
Alternativ legen Sie einer postalischen Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gemäß den Datenschutzrichtlinien vernichtet.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser Personalamt 0 56 01/93 25-140.
personalamt@gemeinde-schauenburg.de
05601/9325-140
Schauenburg
Gemeinde Schauenburg
Korbacher Straße 300
34270 Schauenburg
www.gemeinde-schauenburg.de
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