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Keywords: testament, erbrecht, patientenverfügung, nachlassberatung, willensvollstrecker

Aus welchem Grund sollte ein Testament amtlich deponiert werden? Welchen Sinn hat ein Willensvollstrecker, wenn es keine direkten Nachkommen gibt? Und wann ist ein Konkubinatsvertrag von Nöten? Kurzum hilft bei all jenen Fragen rund um das Erbrecht, Testament oder auch im Hinblick auf Willensvollstreckung die Nachlasspartner AG in der Schweiz. Der studierte Rechtsanwalt Pascal Wirth öffnete seine Firma im Frühjahr 2020 inmitten der COVID-19 Pandemie in Sankt Gallen. Hier bietet er Nachlassberatung nicht ausschliesslich privaten Klienten aus allen Altersstrukturen an. Auch Firmenpersonen, die sich zu Erbrecht, Patientenverfügung oder auch Vorsorgeaufträgen beraten lassen möchten, sind jederzeit herzlich in der Nachlasspartner AG in St. Gallen willkommen. Jeweils montags bis freitags finden in St. Gallen zu gewöhnlichen Öffnungszeiten Nachlassberatungen zu den genannten Themenfeldern statt. Konkubinatsverträge können beispielsweise bei unverheirateten Paaren Abhilfe schaffen, sodass bei einer Auflösung erbrechtliche Fragen leichter abgewickelt werden können. Eine konkrete Prüfung des Testaments ist bei jungen Paaren oder auch Einzelpersonen sinnvoll, da es hinsichtlich gesetzlicher Regelung oder der optimalen Aufbewahrung Einiges zu beachten gilt. Der Vorsorgeauftrag stiftet Sinn, insofern beispielsweise ein Unfall oder Demenz vorliegt. Mit einem entsprechenden Vorsorgeauftrag kann somit der eingesetzte Beistand Entscheidungen im Sinne des Erkrankten treffen. Nachlassberatung zu dem Thema Willensvollstreckung kann selbstverständlich ebenfalls von Firmen- sowie Privatpersonen jederzeit angefragt werden. Insofern es beispielsweise keine direkten Nachkommen gibt oder sich die Verhältnisse als zu komplex gestalten, macht es durchaus Sinn, einen geeigneten Willensvollstrecker einzusetzen. Eines der grössten, jedoch ebenfalls zugleich ein sehr komplexes Thema stellt inmitten der Nachlassplanung mit Sicherheit das Erbrecht dar. Selbstverständlich können auch zu allen erdenklichen erbrechtlichen Fragen Paare, Alleinerziehende, Selbstständige, Patchwork Familien oder Singles Rat in der Nachlasspartner AG einholen. Zudem bietet der erfahrene Rechtsanwalt Pascal Wirth, gerne Vorträge und Referate rund um das Thema Erbrecht extern an. Ganz gleich, ob Sie nun Fragen zu einem bestehenden Testament, zu Ihrer Patientenverfügung, zu einem potentiellen Willensvollstrecker oder auch eine allgemeine Information hinsichtlich Konkubinatsverträgen haben, die Nachlasspartner AG ist Ihr professioneller und diskreter Ansprechpartner. Weitere Informationen sowie das vollständige Leistungsportfolio finden Sie jederzeit hier: https://www.nachlasspartner.ch

Aus welchem Grund sollte ein Testament amtlich deponiert werden? Welchen Sinn hat ein Willensvollstrecker, wenn es keine direkten Nachkommen gibt? Und wann ist ein Konkubinatsvertrag von Nöten? Kurzum hilft bei all jenen Fragen rund um das Erbrecht, Testament oder auch im Hinblick auf Willensvollstreckung die Nachlasspartner AG in der Schweiz. Der studierte Rechtsanwalt Pascal Wirth öffnete seine Firma im Frühjahr 2020 inmitten der COVID-19 Pandemie in Sankt Gallen. Hier bietet er Nachlassberatung nicht ausschliesslich privaten Klienten aus allen Altersstrukturen an. Auch Firmenpersonen, die sich zu Erbrecht, Patientenverfügung oder auch Vorsorgeaufträgen beraten lassen möchten, sind jederzeit herzlich in der Nachlasspartner AG in St. Gallen willkommen. Jeweils montags bis freitags finden in St. Gallen zu gewöhnlichen Öffnungszeiten Nachlassberatungen zu den genannten Themenfeldern statt. Konkubinatsverträge können beispielsweise bei unverheirateten Paaren Abhilfe schaffen, sodass bei einer Auflösung erbrechtliche Fragen leichter abgewickelt werden können. Eine konkrete Prüfung des Testaments ist bei jungen Paaren oder auch Einzelpersonen sinnvoll, da es hinsichtlich gesetzlicher Regelung oder der optimalen Aufbewahrung Einiges zu beachten gilt. Der Vorsorgeauftrag stiftet Sinn, insofern beispielsweise ein Unfall oder Demenz vorliegt. Mit einem entsprechenden Vorsorgeauftrag kann somit der eingesetzte Beistand Entscheidungen im Sinne des Erkrankten treffen. Nachlassberatung zu dem Thema Willensvollstreckung kann selbstverständlich ebenfalls von Firmen- sowie Privatpersonen jederzeit angefragt werden. Insofern es beispielsweise keine direkten Nachkommen gibt oder sich die Verhältnisse als zu komplex gestalten, macht es durchaus Sinn, einen geeigneten Willensvollstrecker einzusetzen. Eines der grössten, jedoch ebenfalls zugleich ein sehr komplexes Thema stellt inmitten der Nachlassplanung mit Sicherheit das Erbrecht dar. Selbstverständlich können auch zu allen erdenklichen erbrechtlichen Fragen Paare, Alleinerziehende, Selbstständige, Patchwork Familien oder Singles Rat in der Nachlasspartner AG einholen. Zudem bietet der erfahrene Rechtsanwalt Pascal Wirth, gerne Vorträge und Referate rund um das Thema Erbrecht extern an. Ganz gleich, ob Sie nun Fragen zu einem bestehenden Testament, zu Ihrer Patientenverfügung, zu einem potentiellen Willensvollstrecker oder auch eine allgemeine Information hinsichtlich Konkubinatsverträgen haben, die Nachlasspartner AG ist Ihr professioneller und diskreter Ansprechpartner. Weitere Informationen sowie das vollständige Leistungsportfolio finden Sie jederzeit hier: https://www.nachlasspartner.ch

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Kontakt

fp Herr Pascal Wirth
Inhaber
Nachlasspartner@hotmail.com

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Aktualisiert : 12.01.2022

Branche: Finanzdienstleister & Versicherungsvermittler

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