WĂ€hrend EU-Sanktionen grundsĂ€tzlich in Nicht-EU-LĂ€ndern wirken, da sie ein Instrument der AuĂenpolitik sind, gelten die MaĂnahmen nur innerhalb der EU-Rechtsprechung.
Mit anderen Worten, die ihnen auferlegten Verpflichtungen gelten fĂŒr EU-BĂŒrger oder Personen, die sich in der EU befinden oder hier geschĂ€ftlich tĂ€tig sind. Die Aufgabe der DurchfĂŒhrung von Untersuchungen zu potenziellen VerstöĂen obliegt den Mitgliedstaaten und ihren zustĂ€ndigen nationalen Behörden.
Embargo und Sanktionen: Kostenfreies EU Sanction Tool
Die Mitgliedstaaten mĂŒssen ĂŒber wirksame, verhĂ€ltnismĂ€Ăige und abschreckende Sanktionen verfĂŒgen und diese bei VerstöĂen gegen EU-Sanktionen durchsetzen. Mit dem EU Sanction Tool wird ein kostenfreies Tool zur Bewertung von EU Sanktionen und der Vermeidung von Umgehungen bereitgestellt. Die bei Embargo und Sanktionen zu beachtenden Sorgfaltspflichten hat die EU Kommission nun in einzelnen Punkten prĂ€zisiert.
Sorgfaltspflichten bei Embargo und Sanktionen beachten + Umgehungen vermeiden
1. Welchen Sorgfaltspflichten mĂŒssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU einhalten, um der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot der Bereitstellung von Mitteln fĂŒr gelistete Personen und Organisationen nachzukommen?
Die geltenden EU-Verordnungen verpflichten die Wirtschaftsbeteiligten in der EU (und die Wirtschaftsbeteiligten, die in der EU geschĂ€ftlich tĂ€tig sind) zur Einhaltung der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und des Verbots, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur VerfĂŒgung zu stellen.
Die Mittel (Sorgfaltspflicht), die von den Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden, um die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen und Verbote zu gewĂ€hrleisten, sind in den EU-Rechtsvorschriften nicht weiter spezifiziert. Die Marktteilnehmer in der EU mĂŒssen eine angemessene SorgfaltsprĂŒfung durchfĂŒhren, die auf die Besonderheiten ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit und das damit verbundene Risiko abgestimmt ist.
Es obliegt jedem Wirtschaftsbeteiligten, ein Programm zur Einhaltung der EU-Sanktionen zu entwickeln, umzusetzen und regelmĂ€Ăig zu aktualisieren, das seine individuellen GeschĂ€ftsmodelle, geografischen TĂ€tigkeitsbereiche und Besonderheiten sowie die damit verbundene Risikobewertung in Bezug auf Kunden und Mitarbeiter berĂŒcksichtigt.
2. Was haben die EU Behörden in Bezug auf die Sorgfaltspflicht empfohlen?
Zur Sorgfaltspflicht bei GeschĂ€ften mit dem Iran wird ein risikobasierter Ansatz empfohlen, der aus einer Risikobewertung, einer mehrstufigen Sorgfaltspflicht und einer laufenden Ăberwachung besteht.
Die Sorgfaltspflicht kann insbesondere darin bestehen, die BegĂŒnstigten von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen anhand von Sanktionslisten und negativen Medienrecherchen zu ĂŒberprĂŒfen. Negative Medienrecherchen beziehen sich auf Recherchen im Internet und in den Nachrichten (Medienrecherchen), um Beweise dafĂŒr zu finden, dass ein Vertragspartner, auch wenn er nicht benannt ist (also die ĂberprĂŒfung anhand der Sanktionsliste besteht), tatsĂ€chlich von einer benannten Person kontrolliert wird (z. B. Nachrichten in der lokalen Presse, dass ein Unternehmen von einem syrischen GeschĂ€ftsmann kontrolliert wird) (negativ).
Eine Bewertung kann mit dem EU Sanction Tool vorgenommen werden.
Dieses Tool soll EU-Wirtschaftsakteure , insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unterstĂŒtzen, die daran interessiert sind, GeschĂ€fte mit dem Iran zu tĂ€tigen. Die Entwicklung des EU-Sanktionsinstruments ("Tool") wurde im Rahmen des Partnerschaftsinstruments finanziert, das vom Dienst fĂŒr auĂenpolitische Instrumente der EuropĂ€ischen Kommission verwaltet wird . Das Tool bietet eine leicht zugĂ€ngliche Informationsquelle ĂŒber restriktive MaĂnahmen der EU . Sein Ziel besteht darin, eine erste allgemeine und unverbindliche Orientierungshilfe zu geben, um EU-Wirtschaftsakteuren, insbesondere EU-KMU, dabei zu helfen, GeschĂ€ftsvorhaben in vollem Bewusstsein und unter Einhaltung der restriktiven MaĂnahmen der EU gegen den Iran zu verfolgen.
Das Tool ist in vier Teile gegliedert :
Der erste Teil bestimmt, ob das Tool auf einen bestimmten EU-Wirtschaftsakteur anwendbar ist, der daran interessiert ist, GeschÀfte mit dem Iran zu tÀtigen;
Der zweite Teil bestimmt, ob es dem EU-Wirtschaftsteilnehmer gestattet ist, mit dem vorgeschlagenen GeschÀftspartner im Iran zusammenzuarbeiten;
Der dritte Teil enthĂ€lt eine Bewertung, ob die geplante AktivitĂ€t mit Beteiligung des Iran mit den restriktiven MaĂnahmen der EU vereinbar ist; und
Der letzte Abschnitt, Fazit, enthÀlt eine Zusammenfassung aller anwendbaren BeschrÀnkungen basierend auf den gegebenen Antworten.
3. Die Gefahr der Umgehung von Exportverboten durch LĂ€nder, die sich den BemĂŒhungen der EU und ihrer Partner nicht angeschlossen haben, ist groĂ. Was unternimmt die EuropĂ€ische Kommission, um sicherzustellen, dass Russland die Sanktionen nicht auf diese Weise umgeht?
Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sieht vor, dass es verboten ist, wissentlich und absichtlich an AktivitĂ€ten teilzunehmen, die eine Umgehung der Verbote der Verordnung bezwecken oder bewirken. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen ist in erster Linie Sache der nationalen Durchsetzungsbehörden, und alle Hinweise oder Informationen ĂŒber mögliche Umgehungen sollten ihnen aktiv gemeldet werden.
Im Einklang mit dieser nationalen Durchsetzungskompetenz wird die Kommission mit den zustĂ€ndigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wenn sie Informationen ĂŒber eine mögliche Umgehung erhĂ€lt. SchlieĂlich hat die Kommission vor kurzem ein EU-Instrument fĂŒr die Meldung von SanktionsverstöĂen, einschlieĂlich der Umgehung von Sanktionen, eingerichtet, das die Meldung möglicher SanktionsverstöĂe erleichtern soll.
Das Tool ist hier verfĂŒgbar: https://ec.europa.eu/info/sanctions_en#whistleblower
Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfĂŒllen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschĂ€rft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der EuropĂ€ischen Union, u.a.
gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, SouverÀnitÀt und UnabhÀngigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer StreitkrÀfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnÀchst in Kraft treten werden.
Mit Seminar Embargos und Sanktionen erhĂ€ltst du einen Fahrplan fĂŒr eine sichere Umsetzung und ErfĂŒllung der verschĂ€rften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
Das Seminar Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfĂŒllen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L18.
Zielgruppe fĂŒr das Seminar Embargos und Sanktionen
GeschĂ€ftsfĂŒhrer und FĂŒhrungskrĂ€fte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
GeldwÀsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Dein Nutzen mit dem Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
Dein Vorsprung mit dem Seminar Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhÀlt die S+P Tool Box:
+ Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen
VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
VerschÀrfte Kontroll-Pflichten bei DrittlÀnder mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-RisikolÀndern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-RisikolÀndern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von GeldwÀsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestĂŒtzte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdÀchtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den GeschÀftsaktivitÀten sowie der Risikosituation
Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzĂŒglich zu sperren bzw. einzufrieren
VerfĂŒgungs- und Bereitstellungsverbote mĂŒssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
Mit anderen Worten, die ihnen auferlegten Verpflichtungen gelten fĂŒr EU-BĂŒrger oder Personen, die sich in der EU befinden oder hier geschĂ€ftlich tĂ€tig sind. Die Aufgabe der DurchfĂŒhrung von Untersuchungen zu potenziellen VerstöĂen obliegt den Mitgliedstaaten und ihren zustĂ€ndigen nationalen Behörden.
Embargo und Sanktionen: Kostenfreies EU Sanction Tool
Die Mitgliedstaaten mĂŒssen ĂŒber wirksame, verhĂ€ltnismĂ€Ăige und abschreckende Sanktionen verfĂŒgen und diese bei VerstöĂen gegen EU-Sanktionen durchsetzen. Mit dem EU Sanction Tool wird ein kostenfreies Tool zur Bewertung von EU Sanktionen und der Vermeidung von Umgehungen bereitgestellt. Die bei Embargo und Sanktionen zu beachtenden Sorgfaltspflichten hat die EU Kommission nun in einzelnen Punkten prĂ€zisiert.
Sorgfaltspflichten bei Embargo und Sanktionen beachten + Umgehungen vermeiden
1. Welchen Sorgfaltspflichten mĂŒssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU einhalten, um der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot der Bereitstellung von Mitteln fĂŒr gelistete Personen und Organisationen nachzukommen?
Die geltenden EU-Verordnungen verpflichten die Wirtschaftsbeteiligten in der EU (und die Wirtschaftsbeteiligten, die in der EU geschĂ€ftlich tĂ€tig sind) zur Einhaltung der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und des Verbots, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur VerfĂŒgung zu stellen.
Die Mittel (Sorgfaltspflicht), die von den Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden, um die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen und Verbote zu gewĂ€hrleisten, sind in den EU-Rechtsvorschriften nicht weiter spezifiziert. Die Marktteilnehmer in der EU mĂŒssen eine angemessene SorgfaltsprĂŒfung durchfĂŒhren, die auf die Besonderheiten ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit und das damit verbundene Risiko abgestimmt ist.
Es obliegt jedem Wirtschaftsbeteiligten, ein Programm zur Einhaltung der EU-Sanktionen zu entwickeln, umzusetzen und regelmĂ€Ăig zu aktualisieren, das seine individuellen GeschĂ€ftsmodelle, geografischen TĂ€tigkeitsbereiche und Besonderheiten sowie die damit verbundene Risikobewertung in Bezug auf Kunden und Mitarbeiter berĂŒcksichtigt.
2. Was haben die EU Behörden in Bezug auf die Sorgfaltspflicht empfohlen?
Zur Sorgfaltspflicht bei GeschĂ€ften mit dem Iran wird ein risikobasierter Ansatz empfohlen, der aus einer Risikobewertung, einer mehrstufigen Sorgfaltspflicht und einer laufenden Ăberwachung besteht.
Die Sorgfaltspflicht kann insbesondere darin bestehen, die BegĂŒnstigten von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen anhand von Sanktionslisten und negativen Medienrecherchen zu ĂŒberprĂŒfen. Negative Medienrecherchen beziehen sich auf Recherchen im Internet und in den Nachrichten (Medienrecherchen), um Beweise dafĂŒr zu finden, dass ein Vertragspartner, auch wenn er nicht benannt ist (also die ĂberprĂŒfung anhand der Sanktionsliste besteht), tatsĂ€chlich von einer benannten Person kontrolliert wird (z. B. Nachrichten in der lokalen Presse, dass ein Unternehmen von einem syrischen GeschĂ€ftsmann kontrolliert wird) (negativ).
Eine Bewertung kann mit dem EU Sanction Tool vorgenommen werden.
Dieses Tool soll EU-Wirtschaftsakteure , insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unterstĂŒtzen, die daran interessiert sind, GeschĂ€fte mit dem Iran zu tĂ€tigen. Die Entwicklung des EU-Sanktionsinstruments ("Tool") wurde im Rahmen des Partnerschaftsinstruments finanziert, das vom Dienst fĂŒr auĂenpolitische Instrumente der EuropĂ€ischen Kommission verwaltet wird . Das Tool bietet eine leicht zugĂ€ngliche Informationsquelle ĂŒber restriktive MaĂnahmen der EU . Sein Ziel besteht darin, eine erste allgemeine und unverbindliche Orientierungshilfe zu geben, um EU-Wirtschaftsakteuren, insbesondere EU-KMU, dabei zu helfen, GeschĂ€ftsvorhaben in vollem Bewusstsein und unter Einhaltung der restriktiven MaĂnahmen der EU gegen den Iran zu verfolgen.
Das Tool ist in vier Teile gegliedert :
Der erste Teil bestimmt, ob das Tool auf einen bestimmten EU-Wirtschaftsakteur anwendbar ist, der daran interessiert ist, GeschÀfte mit dem Iran zu tÀtigen;
Der zweite Teil bestimmt, ob es dem EU-Wirtschaftsteilnehmer gestattet ist, mit dem vorgeschlagenen GeschÀftspartner im Iran zusammenzuarbeiten;
Der dritte Teil enthĂ€lt eine Bewertung, ob die geplante AktivitĂ€t mit Beteiligung des Iran mit den restriktiven MaĂnahmen der EU vereinbar ist; und
Der letzte Abschnitt, Fazit, enthÀlt eine Zusammenfassung aller anwendbaren BeschrÀnkungen basierend auf den gegebenen Antworten.
3. Die Gefahr der Umgehung von Exportverboten durch LĂ€nder, die sich den BemĂŒhungen der EU und ihrer Partner nicht angeschlossen haben, ist groĂ. Was unternimmt die EuropĂ€ische Kommission, um sicherzustellen, dass Russland die Sanktionen nicht auf diese Weise umgeht?
Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sieht vor, dass es verboten ist, wissentlich und absichtlich an AktivitĂ€ten teilzunehmen, die eine Umgehung der Verbote der Verordnung bezwecken oder bewirken. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen ist in erster Linie Sache der nationalen Durchsetzungsbehörden, und alle Hinweise oder Informationen ĂŒber mögliche Umgehungen sollten ihnen aktiv gemeldet werden.
Im Einklang mit dieser nationalen Durchsetzungskompetenz wird die Kommission mit den zustĂ€ndigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wenn sie Informationen ĂŒber eine mögliche Umgehung erhĂ€lt. SchlieĂlich hat die Kommission vor kurzem ein EU-Instrument fĂŒr die Meldung von SanktionsverstöĂen, einschlieĂlich der Umgehung von Sanktionen, eingerichtet, das die Meldung möglicher SanktionsverstöĂe erleichtern soll.
Das Tool ist hier verfĂŒgbar: https://ec.europa.eu/info/sanctions_en#whistleblower
Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfĂŒllen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschĂ€rft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der EuropĂ€ischen Union, u.a.
gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, SouverÀnitÀt und UnabhÀngigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer StreitkrÀfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnÀchst in Kraft treten werden.
Mit Seminar Embargos und Sanktionen erhĂ€ltst du einen Fahrplan fĂŒr eine sichere Umsetzung und ErfĂŒllung der verschĂ€rften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
Das Seminar Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfĂŒllen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L18.
Zielgruppe fĂŒr das Seminar Embargos und Sanktionen
GeschĂ€ftsfĂŒhrer und FĂŒhrungskrĂ€fte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
GeldwÀsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Dein Nutzen mit dem Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
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VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
Dein Vorsprung mit dem Seminar Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhÀlt die S+P Tool Box:
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+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen
VerschÀrfte Anforderungen an das Screening von LÀnderrisiken
VerschÀrfte Kontroll-Pflichten bei DrittlÀnder mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-RisikolÀndern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-RisikolÀndern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von GeldwÀsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestĂŒtzte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdÀchtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den GeschÀftsaktivitÀten sowie der Risikosituation
Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzĂŒglich zu sperren bzw. einzufrieren
VerfĂŒgungs- und Bereitstellungsverbote mĂŒssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
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Herr Achim Achim GeschĂ€ftsfĂŒhrer as@sp-unternehmerfor... +498945242970100 |
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