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Button-Lösung der Bundesregierung: Vorsicht bei Gütesiegeln


Von Händlerbund Management AG

Händlerbund warnt Händler und Verbraucher vor mangelnder Sicherheit von Gütesiegeln in Online-Shops

Am 2. März 2012 hat der Bundestag mehrere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet, darunter die sog. Button-Lösung. Die Änderungen treten am 1. August 2012 in Kraft. Online-Händler sind dann verpflichtet, sich vom Verbraucher ausdrücklich...
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Leipzig, 27.07.2012 - Am 2. März 2012 hat der Bundestag mehrere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet, darunter die sog. Button-Lösung. Die Änderungen treten am 1. August 2012 in Kraft. Online-Händler sind dann verpflichtet, sich vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen zu lassen, dass er sich mit seiner Bestellung zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestätigung mittels eines Buttons, muss dieser eindeutig beschriftet sein, z.B. mit 'Kaufen' oder 'Zahlungspflichtig bestellen'. Zudem sind die Online-Händler verpflichtet, die zentralen Vertragsinformationen (u.a. die wesentlichen Merkmale der Ware, Gesamtpreis, Versandkosten) auf der Bestellübersichtsseite klar und verständlich und in hervorgehobener Weise in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Button anzuzeigen.

Folgen für die Händler

Die Gesetzesnovelle bezweckt vordergründig einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. Viele Online-Händler ringen derzeit noch mit der praktischen Umsetzung der Vorgaben auf ihren Webseiten. Bereits im März diesen Jahres hatte der Händlerbund e.V. auf die nicht zu unterschätzenden notwendigen Umstellungen in den Online-Shops im Zuge der Einführung der Button-Lösung hingewiesen.

Handel auf Verkaufsplattformen wie eBay und amazon ohne Umstellung weiter ungewiss

Problematisch sieht der Verband auch die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben auf Verkaufsplattformen wie z.B. eBay und amazon. 'Hier sind die Plattformbetreiber gefragt, die erforderlichen technischen Umgestaltungen vorzunehmen, die es den gewerblichen Online- Händlern ermöglichen, über die Plattformen weiterhin rechtskonform Handel zu betreiben.', sagt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e.V.

Gütesiegel sind nicht mehr rechtskonform

Aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage sind alle Gütesiegel-Anbieter in der Pflicht, ihre Prüfkriterien der aktuellen Rechtslage anzupassen und deren Online-Händler auf Basis dessen zu zertifizieren. Die bisherigen Prüfkataloge sind mit Inkrafttreten der 'Button- Lösung' daher in der Regel nicht mehr rechtskonform, was wiederum zur Folge hat, dass die vergebenen Prüfzertifikate nicht mehr aktuell und damit ungültig sind.

Entscheidungskriterium für Verbraucher hinfällig

Die Novelle bringt den Verbrauchern aber nicht nur mehr Schutz vor echten Abofallen- bzw. Kostenfallenseiten im Internet - sie bringt voraussichtlich auch vermehrt Unsicherheit beim Shoppen in 'ganz normalen' Online-Shops. Denn an die Nichtbeachtung der Button-Lösung knüpft der Gesetzgeber schwerwiegende Folgen: Beschriftet der Unternehmer den Bestell- Button nicht eindeutig genug (z.B. mit unzulässigen Formulierungen wie 'Bestellen' oder 'Absenden'), kommt ein Vertrag mit dem Kunden insgesamt nicht zustande. Für einen Kunden, der am Erhalt einer bestimmten Ware interessiert ist, ebenfalls eine nicht unproblematische Situation.

'Verbraucher, die mit Sicherheit in einem rechtskonform gestalteten bzw. dahingehend überprüften Online-Shop einkaufen möchten und sich dabei an Gütesiegeln orientieren, sollten daher in den kommenden Monaten vor allem darauf achten, dass die Prüfzertifikate bzw. Prüfkriterien der Siegel-Anbieter bereits um die Vorgaben der Button-Lösung aktualisiert sind.', betont Andreas Arlt.

Verbraucherhotline eingerichtet

Die Verbraucher sind sich momentan noch nicht im Klaren darüber, welche Folgen die Gesetzesänderung auch für deren Online-Einkauf mit sich bringt. Um auftretende Unsicherheiten und Fragen schnellstmöglich zu beantworten, hat der Händlerbund eine eigene Hotline zur Problematik eingerichtet ? zu erreichen am 1. August 2012 zwischen 8 und 18 Uhr unter: 0341/ 92 65 9444.


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