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Mittelstand bestätigt BvD-Forderung nach betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf EU-Ebene


Von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der BvD sieht sich in seiner Forderung, die Funktion des Datenschutzbeauftragten europaweit umfassend zu verankern, durch den JAHRESMITTELSTANDSBERICHT 2014 bestätigt. In dem diese Woche von der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - eine Gruppierung aus...
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Berlin, 06.06.2014 - Der BvD sieht sich in seiner Forderung, die Funktion des Datenschutzbeauftragten europaweit umfassend zu verankern, durch den JAHRESMITTELSTANDSBERICHT 2014 bestätigt.

In dem diese Woche von der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - eine Gruppierung aus zehn Verbänden des produzierenden und dienstleistenden Gewerbes - veröffentlichten Bericht werden u.a. im Entwurf der EU-Kommission einer Datenschutzgrundverordnung zum Datenschutzbeauftragten Verbesserungen angemahnt. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand sieht es als problematisch an, wenn durch die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung Melde-, Beratungs- und Kontrollaufgaben nur noch über Aufsichtsbehörden und nicht durch einen selbst gewählten, betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfüllt werden können.

Der Mittelstand bekennt sich deutlich zu den herausfordernden Chancen der Digitalisierung, stellt aber auch darauf ab, dass das Vertrauen in eine die Privatsphäre wahrende Datenverarbeitung nicht in Zweifel gezogen werden darf. Um dies auch als Mittelstand gewährleisten zu können, hebt die Vereinigung Mittelstand den Mehrwert des Datenschutzbeauftragten hervor und schreibt: "Die positiven Erfahrungen in Deutschland mit der Arbeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten dürfen nicht beeinträchtigt werden: Eine kompetente Person, die aufgrund einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber den Betroffenen als Vertrauensperson agieren kann und aufgrund ihrer Fachkompetenz Aufgaben wahrnimmt, mit denen sich kleine und mittlere Unternehmen ansonsten an die Aufsichtsbehörden wenden müssten, entlastet den Mittelstand."

Der BvD begrüßt diesen klaren Standpunkt und ermuntert die neu gewählten EU-Parlamentarier, bei den weiteren Entscheidungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung diese Erfahrungen des für Deutschland so wichtigen Mittelstandes zu berücksichtigen. Der BvD unterstützt die Bundesregierung in dem Bemühen, in den Abstimmungen im Rat zur Verordnung die Erfolgsgeschichte des deutschen Modells des betrieblichen Datenschutzbeauftragten einzubringen und aufrechtzuerhalten.

Der komplette JAHRESMITTELSTANDSBERICHT 2014 steht hier zum Download zur Verfügung: www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de/content/Berichte/JMB-2014.pdf



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