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Elektronische Kassensysteme: TSE-Meldung an das Finanzamt fällig


Von EDV Ermtraud GmbH

EDV Ermtraud stellt Meldeformular bereit

Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts greift zum 1.1.2023. Damit muss die elektronische Kasse über eine rechtssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die dem Finanzamt zu melden ist.

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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung regelt branchenübergreifend das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 29.9.2016. Die Anforderungen konkretisieren sich mit der Kassensicherungsverordnung und Abgabenordnung, §146a AO.

 Die Regelungen schreiben für elektronische Kassensysteme eine "zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) vor. Im Rahmen der Fiskalisierung wird diese bei Kassenprüfungen durch die Finanzbehörden ausgelesen. Zu diesem Zweck sind Kassenbetreiber verpflichtet, ihr eingesetztes Kassensystem nebst technischer Sicherheitseinrichtung an das zuständige Finanzamt zu melden.

 Da das Elster-Portal kein Formular zur Online-Meldung bereitstellt können die Finanzverantwortlichen der Kommunen und Ihrer Einrichtungen derzeit die Meldung nur "formlos" abgeben. Um eine vollständige, einfache Meldung zu ermöglichen hat die EDV Ermtraud GmbH ein Formular mit den Pflichtangaben zu Kassensystem und TSE erarbeitet, dass sie als Kassenspezialist sowohl den eigenen Behördenkunden als auch Kassenbetreibern in Handel und Gewerbe zur Verfügung stellt.

 Das vom Rheinbrohler Kassensoftwarehaus bereitgestellte Formular enthält u.a. Felder für die "Art des Aufzeichnungssystems", z.B. "serverbasierte Kassensoftware TopCash" oder "Registrierkasse", die Zertifizierungs-ID (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI-Prüfnummer), Seriennummer der TSE sowie dieser zugeordnete Buchungskassen.

Sowohl unter Verwendung einer Netzwerkbasierten TSE (mit USB-Stick an Server oder Switch) als auch bei einer Cloud-basierten TSE ist es dabei möglich, mehrere Kassen einer TSE zuzuordnen. Für Prüfer der Finanzbehörden ist außerdem das Einführungsdatum des Systems sowie die Betriebszeiten bestimmter Kassen relevant. Das Formular steht auf www.edv-ermtraud.de und im Profil auf PortalderWirtschaft.de zum Download zur Verfügung.

 Die Kassenprüfer achten zukünftig insbesondere auf die lückenlose Buchungsfolge, die die TSE im BlockChain-Verfahren schreibt. Im Falle fehlender oder nicht korrekt eingerichteter technischer Sicherheitseinrichtung drohen dem Kassenbetreiber hohe Bußgelder. Waren bedingt durch die Corona-Pandemie juristische Personen nicht im Fokus der Kassenprüfung, müssen diese ab 1.1.2023 jederzeit mit unangekündigten Prüfungen rechnen. In Verbindung mit dem Kassensystem TopCash stehen den Stadt- und Gemeindeverwaltungen alle relevanten Daten zum Nachweis ordnungsgemäßer Kassenbuchführung auf Knopfdruck zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

 EDV Ermtraud GmbH

Tobias Krumnow, Vertrieb

Tel. 02635/9224-0

vertrieb@edv-ermtraud.de

 

Aktualisierung:

Bei der Auswahl der Technischen Sicherheitseinrichtung ist Vorsicht geboten. Kassenbetreiber von Kassensystemen mit TSE der Bundesdruckerei / D-Trust müssen derzeit über ihren rechtmäßigen Einsatz besorgt sein. BSI-Zertifikate können auslaufen und wiederrufen werden. Davon sind die Hardwaremodule der technischen Sicherheitseinrichtung der Trust derzeit betroffen.

https://www.d-trust.net/de/support/fiskalisierung - Die D-Trust GmbH schreibt (Stand 29.8.2022):

Die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ wurde im Auftrag des Herstellers, der cv cryptovision GmbH, durch das BSI mit dem Zertifikat BSI-K-TR-0374-2020 mit einer Gültigkeit bis 13. April 2028 zertifiziert. Im Nachgang wurde zur Aufrechterhaltung des ersten Zertifikats das Verfahren BSI-K-TR-0491-2021 erfolgreich abgeschlossen. Dieses hat eine Gültigkeit bis zum 7. Januar 2023. Bisher konnte im Rahmen des von der cv cryptovision GmbH geplanten Rezertifizierungsverfahrens keine erfolgreiche Zertifizierung und damit eine Verlängerung des Zertifikats BSI-K-TR-0491-2021 erwirkt werden.

Das BSI hat heute am 8. Juli 2022 mitgeteilt, dass das Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 mit Ablauf des 7. Januar 2023 seine Gültigkeit verliert. Damit erfüllt die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr die – vom BSI, der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung entsprechend festgelegten – gesetzlichen Anforderungen an die Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen.

Steuerpflichtige, die eine betroffene TSE im Einsatz haben, wenden sich bei Fragen bitte ausschließlich an ihren Kassenhardware- oder Kassensoftwarehändler. Wir stehen im engen Austausch mit cryptovision und unseren direkten Kunden und prüfen unter Hochdruck das weitere Vorgehen.

 

 

TopCash-Anwender der EDV Ermtraud GmbH sind mit USB-TSE-Modulen des Sicherheitsspezialisten Swissbit ausgestattet und nicht betroffen

 

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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