Finanzmarktrichtlinie MiFID II: Verpflichtung zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche
DFPA Interview zur Verpflichtung zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche: MiFID-Recorder GmbH startet die erste rechtskonforme Taping-App. Seit Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer Zulassung nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche verpflichtet. Dazu ein Interview der Deutschen Finanz Presse Agentur DFPA mit Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH. Das Unternehmen entwickelt digitale Produkte und Services, die die Themen Voice und Storing betreffen. Das komplette DFPA Interview gibt es auf http://www.dfpa.info/Interview/die-mifid-recorder-gmbh-startet-die-erste-rechtskonforme-taping-app.html
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Dr. Dieter E. Jansen info@dfpa.info 040 5079 6760 |
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Dr. Dieter E. Jansen (040 5079 6760) verantwortlich.
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