Finanzmarktrichtlinie MiFID II: Verpflichtung zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche
DFPA Interview zur Verpflichtung zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche: MiFID-Recorder GmbH startet die erste rechtskonforme Taping-App. Seit Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer Zulassung nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Aufzeichnung telefonischer oder per Video geführter Beratungsgespräche verpflichtet. Dazu ein Interview der Deutschen Finanz Presse Agentur DFPA mit Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH. Das Unternehmen entwickelt digitale Produkte und Services, die die Themen Voice und Storing betreffen. Das komplette DFPA Interview gibt es auf http://www.dfpa.info/Interview/die-mifid-recorder-gmbh-startet-die-erste-rechtskonforme-taping-app.html
|
Dr. Dieter E. Jansen info@dfpa.info 040 5079 6760 |
|
|
|
|
Dr. Dieter E. Jansen info@dfpa.info 040 5079 6760 |
|
|
|
Artikel bewerten
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Dr. Dieter E. Jansen (040 5079 6760) verantwortlich.
Keywords
MiFID,Taping-App,App,DFPA,Bank,Finanzen,...
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google.
39,- € zzgl. MwSt.
Anzeige / Werbung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Gold steht vor einer der spannendsten Marken des aktuellen Zyklus: Rund 4.800 bis 5.000 US-Dollar könnten darüber entscheiden, ob der ... | mehr
Blick auf Deutschland: Erholung auf wenigen Pfeilern Die deutsche Wirtschaft hat die Stagnation hinter sich gelassen, eine breit getragene Erholung zeichnet sich jedoch noch nicht ab. ... | mehr
ADVERTISEMENT / PROMOTIONAL COMMUNICATION - This article is disseminated on behalf of Premier American Uranium Inc. and IsoEnergy Ltd. · SRC Swiss Resource Capital AG ... | mehr
Die Seite wird geladen.