Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50%
Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50%Essen - Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. ...
![]() |
Bettina M. Rau-Franz kontakt@franz-partne... 0201-81095-0 |
|
![]() |
Bettina M. Rau-Franz kontakt@franz-partne... 0201-81095-0 |
|
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Bettina M. Rau-Franz (0201-81095-0) verantwortlich.
Keywords
Änderung,wohnraumvermietung
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Inhalt der Pressemitteilung nicht korrekt?
* einmalig 39€ zzgl. MwSt. Freischaltung der Funktion erfolgt innerhalb 1-2 Arbeitstage nach Zahlungseingang.
Advertisement/Advertising - This article is distributed on behalf of Millennial Potash Corp., with which SRC swiss resource capital AG has a paid IR consulting agreement. ... | mehr
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von Millennial Potash Corp., mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beraterverträge unterhält. Ersteller: SRC swiss ... | mehr
Online Casinos sind in den letzten Jahren immer präsenter geworden. Und für viele gehören sie -weitestgehend unabhängig vom Alter – längst zum Alltag dazu. Manche ... | mehr