Der Wohnungsbauturbo soll Bauzeiten verkürzen und Baukosten senken, um den Wohnungsmangel in Deutschland schneller und günstiger zu beheben.
Kaum vier Wochen nach ihrem Amtsantritt präsentiert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Gesetzentwurf zum sogenannten "Wohnungsbauturbo". Ziel ist es, das Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben spürbar zu flexibilisieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit und langen Planungszeiten sollen nun befristete Ausnahmeregelungen dafür sorgen, dass dringend benötigte Wohnungen schneller entstehen können.
Mehr Flexibilität und Tempo im Bauplanungsrecht
Kernstück des Entwurfs ist die Einführung des neuen § 246e BauGB. Dieser ermöglicht bis Ende 2030 für bestimmte Wohnbauvorhaben projektbezogene Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, innovative oder dringliche Projekte auch außerhalb des üblichen Planungsverfahrens zu genehmigen - vorausgesetzt, der jeweilige Gemeinderat stimmt zu. Besonders im Bereich der Nachverdichtung, des seriellen Bauens und bei innovativen Konzepten wie 3D-Druck oder Holzhochhausbau könnten so neue Potenziale erschlossen werden.
Darüber hinaus wird die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 3 BauGB) künftig leichter möglich, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Auch im unbeplanten Innenbereich wird der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a BauGB erweitert. Hierdurch können insbesondere Aufstockungen und Ergänzungsbauten schneller realisiert werden. Ergänzend werden bestehende Sonderregelungen, etwa zur Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen (§§ 201a, 250 BauGB), um fünf Jahre verlängert.
Die Ministerin verfolgt dabei die Leitlinien "Tempo, Technologie und Toleranz". In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte Hubertz die Notwendigkeit, Genehmigungszeiten von aktuell durchschnittlich fünf Jahren auf wenige Monate zu verkürzen. Mit dem neuen § 246e BauGB könnten Verfahren künftig binnen zwei Monaten abgeschlossen werden - ein erheblicher Fortschritt für die Praxis.
Neue Chancen für Nachverdichtung und innovative Baukonzepte
Gleichzeitig betont Hubertz, dass der Gesetzentwurf kein Freibrief für unkontrolliertes Flächenwachstum sei. Vielmehr solle auch verstärkt auf Nachverdichtung und Aufstockung gesetzt werden, um zusätzlichen Wohnraum flächensparend zu schaffen. Ökologische Belange und Ausgleichsmaßnahmen würden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt.
Für Immobilienverwaltungen und Projektentwickler eröffnet der "Wohnungsbauturbo" neue Handlungsspielräume. Flexiblere Rahmenbedingungen können künftig die Umsetzung von Quartiersentwicklungen, Umbauten im Bestand und innovative Wohnkonzepte erleichtern. Gleichzeitig bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt: Jede Abweichung vom Planungsrecht bedarf der Zustimmung der Gemeinde.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Klarstellung der Anwendung der TA Lärm im Bauleitplanverfahren. Durch die Einführung eines neuen § 1a Abs. 6 BauGB wird sie künftig explizit als Orientierungshilfe in der planerischen Abwägung verankert. Ergänzend werden die Festsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erweitert - ein wichtiger Aspekt bei der Erschließung neuer Wohnbauflächen.
Förderprogramme und Finanzierung gezielt vereinfachen
Die Ministerin setzt sich zudem für die Vereinfachung von Förderprogrammen ein. Künftig soll es nur noch ein zentrales KfW-Programm geben, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gleichzeitig wirbt Hubertz für den verstärkten Einsatz staatlicher Kreditgarantien, um die Finanzierung von Neubauprojekten attraktiver zu gestalten.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland bewertet den Gesetzentwurf als guten ersten Impuls. Geschäftsführer Martin Kaßler sieht darin praxisnahe Möglichkeiten für eine Flexibilisierung des Bauplanungsrechts, betont jedoch die Bedeutung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Kommunen: "Insgesamt ist der "Wohnungsbauturbo" als Teil einer umfassenderen Strategie zu sehen, die den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs bringen soll. Angesichts steigender Baukosten, hoher Finanzierungslasten und regulatorischer Hemmnisse kommt es nun darauf an, Tempo in die Umsetzung zu bringen. Aber eines sollte dabei nicht vergessen werden: der Traum von der eigenen Immobilie als Altersvorsorge. Man darf gespannt sein, welche Weichen die Bundesregierung hierfür stellen wird."
Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/bauturbo-soll-bezahlbaren-wohnraum-ermoeglichen/
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Wenn Sie Wohnungseigentum besitzen und sich dies bereits in der Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung befindet, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung weiterhelfen und Ihnen die Neuerungen im Detail erklären. Haben Sie noch keine Hausverwaltung oder planen erst den Erwerb von Wohnungseigentum, wenden Sie sich doch im Vorfeld an eine kompetente Immobilienverwaltung in Ihrer Nähe, in Köln etwa die Hausverwaltung Köln, Schleumer
Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen - als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag. sowie nützliches Hintergrundwissen zu verwandten Themen wie Hebesatz, Weiterbildung , Grundstückspreis, Hauskostenabrechnung, Indexmiete, Kündigungsschreiben, Tiefgaragenstellplatz, Mietpreisspiegel, Staffelmiete, Zeitmietverträge sowie Wohngeld und Wohngeldanspruch.
Kontakt
Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln
Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189
E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com
Kaum vier Wochen nach ihrem Amtsantritt präsentiert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Gesetzentwurf zum sogenannten "Wohnungsbauturbo". Ziel ist es, das Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben spürbar zu flexibilisieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit und langen Planungszeiten sollen nun befristete Ausnahmeregelungen dafür sorgen, dass dringend benötigte Wohnungen schneller entstehen können.
Mehr Flexibilität und Tempo im Bauplanungsrecht
Kernstück des Entwurfs ist die Einführung des neuen § 246e BauGB. Dieser ermöglicht bis Ende 2030 für bestimmte Wohnbauvorhaben projektbezogene Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, innovative oder dringliche Projekte auch außerhalb des üblichen Planungsverfahrens zu genehmigen - vorausgesetzt, der jeweilige Gemeinderat stimmt zu. Besonders im Bereich der Nachverdichtung, des seriellen Bauens und bei innovativen Konzepten wie 3D-Druck oder Holzhochhausbau könnten so neue Potenziale erschlossen werden.
Darüber hinaus wird die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 3 BauGB) künftig leichter möglich, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Auch im unbeplanten Innenbereich wird der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a BauGB erweitert. Hierdurch können insbesondere Aufstockungen und Ergänzungsbauten schneller realisiert werden. Ergänzend werden bestehende Sonderregelungen, etwa zur Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen (§§ 201a, 250 BauGB), um fünf Jahre verlängert.
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Neue Chancen für Nachverdichtung und innovative Baukonzepte
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Förderprogramme und Finanzierung gezielt vereinfachen
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Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland bewertet den Gesetzentwurf als guten ersten Impuls. Geschäftsführer Martin Kaßler sieht darin praxisnahe Möglichkeiten für eine Flexibilisierung des Bauplanungsrechts, betont jedoch die Bedeutung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Kommunen: "Insgesamt ist der "Wohnungsbauturbo" als Teil einer umfassenderen Strategie zu sehen, die den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs bringen soll. Angesichts steigender Baukosten, hoher Finanzierungslasten und regulatorischer Hemmnisse kommt es nun darauf an, Tempo in die Umsetzung zu bringen. Aber eines sollte dabei nicht vergessen werden: der Traum von der eigenen Immobilie als Altersvorsorge. Man darf gespannt sein, welche Weichen die Bundesregierung hierfür stellen wird."
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51105 Köln
Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189
E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
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