Pressemitteilung von: Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH
Fehlt vor Ort ein Mietspiegel, wird eine Mieterhöhung für private Vermieter schnell kompliziert. Drei geeignete Vergleichswohnungen können eine gesetzlich vorgesehene Alternative bieten.
Während Vermieter in größeren Städten meist auf einen Mietspiegel zurückgreifen können, sieht die Situation in kleinen Städten und ländlichen Gemeinden häufig anders aus. Dort fehlt oftmals eine entsprechende Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Für private Kleinvermieter kann damit bereits die Begründung einer regulären Mieterhöhung zur Herausforderung werden. Das Vermieternetzwerk von mietspiegel.com soll Eigentümer regional zusammenbringen und die Suche nach geeigneten Vergleichswohnungen erleichtern.
Steigende Kosten treffen nicht nur Mieter. Auch Eigentümer müssen höhere Ausgaben für Handwerker, Versicherungen, Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung tragen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich diese Kosten jedoch nicht ohne Weiteres durch eine Anpassung der Miete ausgleichen.
Für eine Mieterhöhung in einem bestehenden Mietverhältnis gelten klare gesetzliche Vorgaben. Nach § 558 BGB kann ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dabei sind unter anderem Fristen und die Kappungsgrenze zu berücksichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wiederum orientiert sich an den üblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
Während Vermieter in größeren Städten meist auf einen Mietspiegel zurückgreifen können, sieht die Situation in kleinen Städten und ländlichen Gemeinden häufig anders aus. Dort fehlt oftmals eine entsprechende Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Für private Kleinvermieter kann damit bereits die Begründung einer regulären Mieterhöhung zur Herausforderung werden. Das Vermieternetzwerk von mietspiegel.com soll Eigentümer regional zusammenbringen und die Suche nach geeigneten Vergleichswohnungen erleichtern.
Steigende Kosten treffen nicht nur Mieter. Auch Eigentümer müssen höhere Ausgaben für Handwerker, Versicherungen, Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung tragen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich diese Kosten jedoch nicht ohne Weiteres durch eine Anpassung der Miete ausgleichen.
Für eine Mieterhöhung in einem bestehenden Mietverhältnis gelten klare gesetzliche Vorgaben. Nach § 558 BGB kann ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dabei sind unter anderem Fristen und die Kappungsgrenze zu berücksichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wiederum orientiert sich an den üblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
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