Langanhaltende und hoch frequentierte Cyberangriffe erfordern bei der IT-Sicherheit im kommunalen Bereich ein Umdenken. Gleichzeitig müssen neue Anforderungen auch mit modernen Arbeitsweisen wie Remote Work vereinbar sein. Doch wie sieht eine zukunftssichere Lösung für die neuen Cybergefahren aus? Und mit welchen relevanten Sicherheitsstufen und Richtlinien müssen diese in Deutschland kompatibel sein?

Im Oktober 2023 ging in vielen Kommunalverwaltungen in NRW plötzlich gar nichts mehr. Hacker hatten sich Zugang zu den regionalen IT-Systemen verschafft und im großen Stil Daten verschlüsselt. In der Folge waren 72 Kommunen teilweise komplett offline – manche sind selbst heute noch nicht wieder voll arbeitsfähig. Abseits dieses IT-Super-GAUs zählt die Statistik jeden Tag IT-Security-Vorfälle in Behörden. Viele davon können abgewehrt werden. Doch wenn die Angreifer einmal erfolgreich sind, bedeutet dies enorme Ausfälle und Kosten.
Dass die IT-Sicherheit im kommunalen Umfeld weiter erhöht werden muss, ist klar. Was man allerdings nicht vergessen darf: Mitarbeiter dürfen dabei nicht in ihren täglichen Arbeitsweisen eingeschränkt werden. Um dies zu erreichen, muss man sich zunächst damit befassen, wie Behörden, Ämter und auch geheimschutzbetreute Unternehmen ihre Daten klassifizieren. Dies hat direkte Auswirkungen auf die jeweils erforderliche Geheimhaltungsstufe. Folgende vier Geheimhaltungsgrade kommen häufig zum Einsatz:
Erst die Einstufung von Daten ermöglicht es, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So wird sichergestellt, dass sensible Informationen nur diejenigen Personen einsehen können, die dazu berechtigt sind und diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch benötigen.
In Deutschland enthält das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in Paragraf 4 einige „Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen“, die für den Bund, seine nachgeordneten Behörden und auch geheimschutzbetreute Unternehmen gelten. Sie geben in Absatz 2 vier Geheimhaltungsgrade vor. Diese lauten in aufsteigender Reihenfolge:
VS-NfD ist dabei der Geheimhaltungsgrad, der auf kommunaler Ebene am häufigsten zum Tragen kommt. Hier arbeiten Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung mit vertraulichen Bürgerinformationen, die zu jedem Zeitpunkt sicher übermittelt werden müssen. Dies gilt nicht nur in der Behörde, sondern auch dann, wenn der entsprechende Sachbearbeiter aus dem Homeoffice heraus tätig ist.
Gerade das Thema „Remote Work“ ist schließlich längst kein Grenzfall mehr. Auch in Behörden und dem KRITIS-Sektor allgemein steht flexibles Arbeiten mittlerweile an der Tagesordnung. Die nötige Sicherheit darf darunter jedoch keinesfalls leiden. Wie wichtig entsprechende Schutzmechanismen sind, zeigen auch die Beschlüsse des Bundes zum Schengener Informationssystem (SIS) aus dem letzten Jahr. Seit März 2023 müssen betroffene Behörden für Remote-Work-Tätigkeiten im Umgang mit VS-NfD die entsprechenden technischen Anforderungen umsetzen und eine BSI-zugelassene Lösung einsetzen. Für viele Landratsämter und andere Behörden, die mit diesem System zur Personen- und Sachfahndung im Schengenraum arbeiten, begann damit eine Umstellung ihrer Remote-Work- und IT-Prozesse an die neuen Anforderungen.
Um VS-NfD-konformes Arbeiten sicherzustellen, muss die IT-Infrastruktur der jeweiligen Behörden und Unternehmen bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Dafür gibt es seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) genaue Bestimmungen und Anforderungen, die in einem Merkblatt festgehalten sind.
In Kapitel II wird beispielsweise erläutert, welche Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von elektronisch gespeicherten Verschlusssachen getroffen werden müssen:
Behörden und Verwaltungen sind also dazu verpflichtet, ihre komplette IT-Infrastruktur und Datenkommunikation nach den Empfehlungen des BSI lückenlos mit entsprechend zertifizierten Lösungen abzusichern.
Was sich nach einem aufwendigen Unterfangen anhört, lässt sich mit etwas Planung jedoch geordnet umsetzen. Wichtig dabei ist vor allem die Wahl der richtigen IT-Security-Lösung, die alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt und gleichzeitig einfach zu bedienen und zu managen ist.
Im Folgenden haben wir eine Checkliste zusammengestellt, welche Punkte erfüllt sein sollten:
Deckt eine Lösung all diese Punkte ab, sind umsetzende Organisationen bestens für die VS-NfD-Anforderungen gerüstet und schützen ihre kommunale Verwaltung auch in Zukunft effektiv vor Cyberangriffen. Einen Anhaltspunkt für die Auswahl liefert die „Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme“ des BSI.
Allerdings sollten sich auch Kommunen, die nicht zu VS-NfD verpflichtet sind, bereits heute mit verlässlichen Enterprise-Lösungen absichern. Auf diese Weise profitieren Behörden von umfassenden Security-Features: Zugänge werden durch Multifaktor-Authentifizierung abgesichert, Endpoint Policy Checks überprüfen verbundene Endgeräte auf Sicherheit und Zugangsbeschränkungen nach dem Zero-Trust-Prinzip sorgen dafür, dass nur autorisierte Mitarbeiter auf entsprechende Daten zugreifen können – auch im Homeoffice.
Langanhaltende und hoch frequentierte Cyberangriffe erfordern bei der IT-Sicherheit im kommunalen Bereich ein Umdenken. Gleichzeitig müssen neue Anforderungen auch mit modernen Arbeitsweisen wie Remote Work vereinbar sein. Doch wie sieht eine zukunftssichere Lösung für die neuen Cybergefahren aus? Und mit welchen relevanten Sicherheitsstufen und Richtlinien müssen diese in Deutschland kompatibel sein?

Im Oktober 2023 ging in vielen Kommunalverwaltungen in NRW plötzlich gar nichts mehr. Hacker hatten sich Zugang zu den regionalen IT-Systemen verschafft und im großen Stil Daten verschlüsselt. In der Folge waren 72 Kommunen teilweise komplett offline – manche sind selbst heute noch nicht wieder voll arbeitsfähig. Abseits dieses IT-Super-GAUs zählt die Statistik jeden Tag IT-Security-Vorfälle in Behörden. Viele davon können abgewehrt werden. Doch wenn die Angreifer einmal erfolgreich sind, bedeutet dies enorme Ausfälle und Kosten.
Dass die IT-Sicherheit im kommunalen Umfeld weiter erhöht werden muss, ist klar. Was man allerdings nicht vergessen darf: Mitarbeiter dürfen dabei nicht in ihren täglichen Arbeitsweisen eingeschränkt werden. Um dies zu erreichen, muss man sich zunächst damit befassen, wie Behörden, Ämter und auch geheimschutzbetreute Unternehmen ihre Daten klassifizieren. Dies hat direkte Auswirkungen auf die jeweils erforderliche Geheimhaltungsstufe. Folgende vier Geheimhaltungsgrade kommen häufig zum Einsatz:
Erst die Einstufung von Daten ermöglicht es, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So wird sichergestellt, dass sensible Informationen nur diejenigen Personen einsehen können, die dazu berechtigt sind und diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch benötigen.
In Deutschland enthält das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in Paragraf 4 einige „Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen“, die für den Bund, seine nachgeordneten Behörden und auch geheimschutzbetreute Unternehmen gelten. Sie geben in Absatz 2 vier Geheimhaltungsgrade vor. Diese lauten in aufsteigender Reihenfolge:
VS-NfD ist dabei der Geheimhaltungsgrad, der auf kommunaler Ebene am häufigsten zum Tragen kommt. Hier arbeiten Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung mit vertraulichen Bürgerinformationen, die zu jedem Zeitpunkt sicher übermittelt werden müssen. Dies gilt nicht nur in der Behörde, sondern auch dann, wenn der entsprechende Sachbearbeiter aus dem Homeoffice heraus tätig ist.
Gerade das Thema „Remote Work“ ist schließlich längst kein Grenzfall mehr. Auch in Behörden und dem KRITIS-Sektor allgemein steht flexibles Arbeiten mittlerweile an der Tagesordnung. Die nötige Sicherheit darf darunter jedoch keinesfalls leiden. Wie wichtig entsprechende Schutzmechanismen sind, zeigen auch die Beschlüsse des Bundes zum Schengener Informationssystem (SIS) aus dem letzten Jahr. Seit März 2023 müssen betroffene Behörden für Remote-Work-Tätigkeiten im Umgang mit VS-NfD die entsprechenden technischen Anforderungen umsetzen und eine BSI-zugelassene Lösung einsetzen. Für viele Landratsämter und andere Behörden, die mit diesem System zur Personen- und Sachfahndung im Schengenraum arbeiten, begann damit eine Umstellung ihrer Remote-Work- und IT-Prozesse an die neuen Anforderungen.
Um VS-NfD-konformes Arbeiten sicherzustellen, muss die IT-Infrastruktur der jeweiligen Behörden und Unternehmen bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Dafür gibt es seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) genaue Bestimmungen und Anforderungen, die in einem Merkblatt festgehalten sind.
In Kapitel II wird beispielsweise erläutert, welche Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von elektronisch gespeicherten Verschlusssachen getroffen werden müssen:
Behörden und Verwaltungen sind also dazu verpflichtet, ihre komplette IT-Infrastruktur und Datenkommunikation nach den Empfehlungen des BSI lückenlos mit entsprechend zertifizierten Lösungen abzusichern.
Was sich nach einem aufwendigen Unterfangen anhört, lässt sich mit etwas Planung jedoch geordnet umsetzen. Wichtig dabei ist vor allem die Wahl der richtigen IT-Security-Lösung, die alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt und gleichzeitig einfach zu bedienen und zu managen ist.
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Herr Patrick Oliver Graf Geschäftsführer +49(0)9968-0 |
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Frau Tina Kaiser Head of Marketing tina.kaiser@ncp-e.co... +49 911 9968 126 |
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