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Fristensoftware klärt auf


Von Datenschutz Alpenland

kostenlose Abgabe

Thumb Jährlich stehen Hunderttausende von Mitarbeitern in Betrieben wieder vor einem ungelösten Problem: Wie lange müssen nach dem Gesetz Unterlagen aufbewahrt werden? Ärzte sammeln 30 Jahre, ebenso Anwälte. Personalakten dürfen hingegen schon nach 6 Jahren zu Konfetti werden. Kontoauszüge müssen gar 10 Jahre bereitgehalten werden. Wer soll sich schon auskennen, bei 250 verschiedenen Aktenarten, deren "Lebensdauer" sogar in einer DIN-Vorschrift geregelt ist? Wer teure Archiv-miete bezahlt, will schon deswegen diese Kosten gering halten. Schnelle Hilfe verspricht das kostenlose Programm ABC der Aufbewahrungs-fristen, das per Mausklick die richtige Antwort weiß. Und: Hat ein Betrieb oder Behörde gar ganz spezielle Papiere mit speziellen Aufbewahrungsfirsten, so können diese im Programm einfachst ergänzt werden Die Software ist gratis zu haben bei: http://datenschutz.alpenland.com/Region-RheinPfalzKreis oder gegen frankiertes Rückkuvert A 5 Peter Raffel Datenschutzbeauftragter f. die Region Rhein-Pfalz Kreis Am Dreschplatz 17 67136 Fußgönheim Tel.: 06237/6623


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