Fristensoftware klärt auf
Von Datenschutz Alpenland
kostenlose Abgabe
Jährlich stehen Hunderttausende von Mitarbeitern in Betrieben wieder vor einem ungelösten Problem: Wie lange müssen nach dem Gesetz Unterlagen aufbewahrt werden? Ärzte sammeln 30 Jahre, ebenso Anwälte. Personalakten dürfen hingegen schon nach 6 Jahren zu Konfetti werden. Kontoauszüge müssen gar 10 Jahre bereitgehalten werden.
Wer soll sich schon auskennen, bei 250 verschiedenen Aktenarten, deren "Lebensdauer" sogar in einer DIN-Vorschrift geregelt ist? Wer teure Archiv-miete bezahlt, will schon deswegen diese Kosten gering halten.
Schnelle Hilfe verspricht das kostenlose Programm ABC der Aufbewahrungs-fristen, das per Mausklick die richtige Antwort weiß.
Und: Hat ein Betrieb oder Behörde gar ganz spezielle Papiere mit speziellen Aufbewahrungsfirsten, so können diese im Programm einfachst ergänzt werden
Die Software ist gratis zu haben bei:
http://datenschutz.alpenland.com/Region-RheinPfalzKreis
oder gegen frankiertes Rückkuvert A 5
Peter Raffel
Datenschutzbeauftragter f. die Region
Rhein-Pfalz Kreis
Am Dreschplatz 17
67136 Fußgönheim
Tel.: 06237/6623
Kommentare
28.03.04
28. Mrz 04
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Peter Raffel, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 127 Wörter, 1110 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 127 Wörter, 1110 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!