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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg. Ab 2015 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein!


Von Schonert GmbH

Die grün-rote Regierung hat am 10.07. im Landtag dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Rauchmelderpflicht zugestimmt. In Neubauten müssen ab sofort Rauchmelder installiert werden. Für Altbauten gilt eine Nachrüstungsverpflichtung bis zum 31.Dezember 201

Thumb Das bedeutet ab 2015 muss in Baden Württemberg jede Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Baden-Württemberg ist nun das dreizehnte Bundesland mit einer Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Das Gesetz sieht vor, dass Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren angebracht werden müssen. Die Plicht zur Nachrüstung von Rauchmeldern liegt nicht bei den Mietern sondern lt. Gesetz bei Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Um einen Minimalschutz zu gewährleisten, muss mindestens ein Rauchmelder je Flur sowie in allen Schlaf und Kinderzimmern montiert werden. Empfehlenswert ist jedoch die Montage der Rauchmelder in allen Räumen einer Wohnung. Die einzige Ausnahme sind Bad und Küche, hier können durch Wasserdämpfe Täuschungsalarme ausgelöst werden. Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Gute Rauchmelder sind nicht teuer. Beim Kauf von Rauchmeldern sollte auf die Zertifizierungen und Zulassungen des Gerätes großen Wert gelegt werden. Wichtige Qualitätsmerkmale sind eine VdS- Zertifizierung, Prüfung durch das Kriwan Testzentrum, die Erfüllung der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 und das Tragen des Qualitätszeichen „Q“ für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit. Marktführende Produkte und Montageanleitungen finden sich z.B. unter http://www.schonert.org/rauchmelder.html


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ing. Helmut Schonert, verantwortlich.

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