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Nur noch wenige Tage Zeit, um neue Gesundheitskarte rechtzeitig zu erhalten


Von 1A.NET - Das Verbraucherportal

Verbraucherportal rät Versicherten ohne eGK schnell zu handeln, andernfalls sind ab 2014 Probleme bei der Kostenübernahme medizinischer Leistungen nicht auszuschließen

Ab 1. Januar 2014 ist es so weit: Die alte Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Formal gilt dann nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild. Doch längst nicht alle Versicherten sind bereits mit der neuen Karte ausgestattet....
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Rostock, 05.12.2013 - Ab 1. Januar 2014 ist es so weit: Die alte Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Formal gilt dann nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild. Doch längst nicht alle Versicherten sind bereits mit der neuen Karte ausgestattet. Betroffene sollten jedoch schnell reagieren, wegen der kommenden Weihnachtsfeiertage bleiben kaum mehr als drei Wochen Zeit, die Karte zu beantragen und ausgefertigt zu erhalten.

Wer in diesen Tagen die eGK beantragt und ein Foto einreicht, kann bis Jahresende im Besitz der elektronischen Gesundheitskarte sein. Das 1A Verbraucherportal erklärt, welche Probleme andernfalls auf die Nichtreagierer zukommen könnten. So sind Versorgungslücken und damit verbundene finanzielle Einbußen beim Arztbesuch nicht auszuschließen. Die wichtigsten Informationen rund um das Thema eGK erhalten Versicherte auf dem Spezialportal http://www.gesundheitskarte.net/.

Übergangsregelung bis 30. September 2014

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Übergangsfrist bis Ende September des kommenden Jahres geeinigt. Wer demnach nach dem 1. Januar 2014 ohne die mit einem Lichtbild ausgestattete Gesundheitskarte zum Arzt geht, hat lediglich zehn Tage Zeit seinen Versicherungsschutz nachzuweisen. Inwieweit die alten Karten noch akzeptiert werden, hängt im Einzelfall vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus ab. Ist der Nachweis nicht möglich, kann der zuständige Arzt eine Privatrechnung über die Behandlung ausstellen - und das bedeutet meist zum Mehrfachen des Kassensatzes. Eine letzte Chance die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, haben Versicherte dann, wenn sie spätestens am Ende des Quartals eine eGK besitzen.

Versicherte sind zur Mitwirkung verpflichtet

Wer sich noch in diesem Jahr mit der Gesundheitskarte ausstatten lässt, kann sich solche Unannehmlichkeiten und Laufereien ersparen. Auch wenn nach wie vor zahlreiche Gegner die eGK aus datenschutzrechtlichen Aspekten anzweifeln oder durch die notwendige Abgabe des Lichtbilds ihre informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt sehen, ist der Besitz für alle gesetzlich Versicherten Pflicht. So entschied das Sozialgericht in Berlin erst kürzlich, dass die Versicherten zur Mitwirkung verpflichtet seien, indem sie ein aktuelles Foto bei ihren Kassen abgeben (Aktenzeichen S 81 KR/2176/13 ER).

Jetzt schnell Foto einreichen und Versorgungslücken vermeiden

Möglich ist dies auf dem Postweg oder durch einfaches Hochladen im Internet. Häufig können Kunden auch direkt innerhalb der Geschäftsstelle ihrer Kasse kostenlos ein Foto von sich machen lassen. Voraussetzung ist nach § 291a SGB V lediglich, dass der Versicherte auf dem Foto gut zu erkennen ist. Ausnahmen existieren für Kinder bis 15 Jahren, für Pflegebedürftige oder Versicherte, deren Religionszugehörigkeit das Lichtbild untersagt.

Das Foto soll in Zukunft unterbinden, dass Karten mehrfach von verschiedenen Personen genutzt werden. Nach und nach können die Kassenmitglieder dann entscheiden, ob die Karte um weitere Angaben ergänzt wird, wie beispielsweise um Informationen zur Blutgruppe oder zu Allergien.



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