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Anpassen der Fahrweise ist die beste 'Schlaglochversicherung'


Von Württembergische Versicherung AG

Wer kommt für Schäden auf, die am Fahrzeug aufgrund schlechter Straßenverhältnisse, beispielsweise Schlaglöcher, entstehen?
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Auch wenn der Winter 2013/14 weitestgehend ausblieb, haben die vergangenen Winterjahre doch erhebliche Schäden auf Deutschlands Straßen hinterlassen. Die Kassen der Kommunen sind leer, große Löcher in den Straßen werden bestenfalls ausgebessert, saniert wird nur selten. Doch wer kommt für die Schäden auf, wenn Fahrzeuge aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse beschädigt werden? Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), geht der Frage nach.

Die Gemeinden behelfen sich bei Straßenschäden häufig durch das Aufstellen entsprechender Warnschilder. Damit haben sie, rechtlich gesehen, ihre Pflicht erfüllt. Gerade in ländlichen Gebieten muss verstärkt mit Straßenschäden gerechnet werden, da hier auch schwere Traktoren und andere Landmaschinen unterwegs sind.

Fahrbahnschäden und Beschilderung dokumentieren

Entsteht ein Schaden am Fahrzeug aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes, beispielweise aufgrund von großen Löchern in der Straße, empfiehlt die Württembergische, sowohl den Schaden am Fahrzeug, den Zustand der Straße sowie die örtliche Beschilderung mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Können Fahrer nachweisen, dass sie nur unzureichend oder gar nicht auf Fahrbahnmängel hingewiesen wurden, sind die Chancen größer, den Schaden bei der Gemeinde geltend machen zu können.

Bei schlechtem Fahrbahnzustand Geschwindigkeit anpassen

Der Fahrer muss aber auch nachweisen, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen angepasst hat. Ist dem Fahrer zum Beispiel schon länger bekannt, dass die Straße in einem bestimmten Gebiet in schlechtem Zustand ist, muss er seine Geschwindigkeit dort entsprechend vermindern, auch wenn er eigentlich schneller fahren dürfte.

Eine Vollkaskoversicherung schützt das Portemonnaie des Fahrers bei größeren Unfallschäden, die beispielsweise das Fahrwerk betreffen. Häufig verursachen Schlaglöcher aber nur kleinere Schäden. Wenn diese die Selbstbeteiligung nicht übersteigen, müssen sie ohnehin vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Wenn sie die Selbstbeteiligung nur leicht übersteigen, empfiehlt es sich in der Regel nicht, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, da dies eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zur Folge hat. Der wirksamste Schutz vor Schäden durch Schlaglöcher ist daher die vorausschauende Fahrweise des Fahrers.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Immo Dehnert (Tel.: 0711662-0), verantwortlich.

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